Anmeldung und Wohnsitz
Anmeldung und Wohnsitz in Uruguay
Uruguay macht etwas, das kaum ein anderes Land macht: Du beantragst gleich die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, ohne vorher jahrelang eine befristete Stufe zu durchlaufen. Dafür verlangt das Land saubere Papiere, Geduld und einen Gesundheitsnachweis, den es nur im Land selbst gibt.
Uruguay geht einen Weg, den du sonst in Südamerika kaum findest. In den meisten Ländern hangelst du dich erst durch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, verlängerst sie ein- oder zweimal und darfst nach Jahren den dauerhaften Status beantragen. In Uruguay stellst du den Antrag auf die Residencia Permanente gleich zu Beginn. Es gibt keinen Zwischenschritt, den du zwingend durchlaufen musst.
Das klingt einfacher, als es ist. Uruguay verlangt dafür einen vollständigen Satz Papiere, und die Behörde nimmt sich Zeit. Aber der Weg ist gerade, und du weißt von Anfang an, wohin er führt.
Die ersten neunzig Tage
Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer reist du ohne Visum ein und darfst neunzig Tage bleiben. Diese Frist lässt sich bei der Einwanderungsbehörde einmal um weitere neunzig Tage verlängern.
Diese Zeit reicht, um den Antrag anzustoßen, aber nicht, um ihn zu Ende zu bringen. Das ist auch nicht nötig. Sobald dein Antrag eingereicht und angenommen ist, hast du den Status residencia en trámite, also ein laufendes Verfahren. Damit darfst du im Land bleiben, während die Behörde arbeitet, auch über die neunzig Tage hinaus.
Wichtig ist die Reihenfolge: Du reist ein, du reichst ein, du bleibst. Wer erst wieder ausreist und aus Deutschland heraus weitermachen will, macht sich das Leben schwerer als nötig.
Zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben
Hier stolpern die meisten. Uruguay kennt zwei völlig verschiedene Arten von Wohnsitz, und der eine bringt den anderen nicht mit.
Der erste ist die Residencia, der aufenthaltsrechtliche Status. Sie erlaubt dir, im Land zu leben, zu arbeiten und zu bleiben. Zuständig ist die Dirección Nacional de Migración in Montevideo.
Der zweite ist der steuerliche Wohnsitz, die residencia fiscal. Den bekommst du nicht durch die Aufenthaltsgenehmigung, sondern dadurch, dass du dich tatsächlich im Land aufhältst, in der Regel mehr als 183 Tage im Jahr, oder dass dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt hier liegt. Zuständig ist das Finanzamt, die DGI.
Du kannst also eine Aufenthaltsgenehmigung haben, ohne steuerlich in Uruguay ansässig zu sein, und umgekehrt. Was das für deine Steuern bedeutet, steht im Artikel über Steuern und Finanzen. Für die Anmeldung merk dir nur: Es sind zwei Dinge bei zwei Behörden, und niemand erledigt das eine automatisch mit dem anderen.
Die Papiere, die du aus Deutschland mitbringst
Das ist der Teil, der die meiste Zeit kostet, und der Teil, den du vor der Abreise erledigen musst. Danach wird es mühsam.
Du brauchst dein polizeiliches Führungszeugnis. Nicht nur aus Deutschland, sondern aus jedem Land, in dem du in den letzten fünf Jahren gelebt hast. Wer zwischendurch in Spanien oder der Schweiz gemeldet war, braucht auch von dort eines.
Du brauchst deine Geburtsurkunde. Bei Verheirateten kommt die Heiratsurkunde dazu, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Wer Kinder mitbringt, braucht deren Geburtsurkunden und bei getrennt lebenden Eltern die Zustimmung des anderen Elternteils.
Jedes dieser Papiere braucht eine Apostille. Uruguay ist seit Oktober 2012 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Es reicht also der Stempel der zuständigen deutschen Stelle, eine Überbeglaubigung durch die Botschaft entfällt. Zuständig ist je nach Papier das Landgericht, die Bezirksregierung oder das Bundesverwaltungsamt.
Und jedes Papier muss übersetzt werden, aber nicht in Deutschland. Uruguay erkennt nur Übersetzungen an, die ein traductor público in Uruguay angefertigt hat, also ein dort vereidigter Übersetzer. Wer in Deutschland übersetzen lässt, zahlt zweimal.
Der praktische Ablauf ist also: Originale besorgen, apostillieren lassen, mitnehmen, vor Ort übersetzen lassen. Für die Apostillen solltest du acht bis zwölf Wochen einplanen. Ein Führungszeugnis sollte bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
Der Gesundheitsnachweis, den es nur vor Ort gibt
Uruguay verlangt einen carné de salud, eine Gesundheitskarte. Die bekommst du nicht in Deutschland, sondern nur in Uruguay bei einer zugelassenen Stelle.
Untersucht werden Blut, Herz, Lunge per Röntgenaufnahme, Sehkraft und Zähne. Es ist keine strenge Prüfung und kein Ausschlussverfahren, es ist eine Bestandsaufnahme. Der carné gilt in der Regel zwei Jahre und wird auch später im Alltag verlangt, etwa bei einer Anstellung.
Rechne mit einem halben Tag Zeit. Wer bereits Mitglied einer Mutualista ist, bekommt es dort oft günstiger und schneller.
Der Nachweis, dass du dich selbst tragen kannst
Uruguay schreibt keine feste Summe ins Gesetz. Das ist ungewöhnlich und für dich eher gut: Die Behörde sieht sich den Einzelfall an, statt eine Zahl abzuhaken.
In der Praxis hat sich ein Wert von etwa 1.500 US-Dollar im Monat für eine einzelne Person eingespielt, für ein Paar entsprechend mehr. Das ist keine gesetzliche Grenze, sondern eine Verwaltungserwartung, und sie kann sich ändern.
Als Einkommen zählt, was regelmäßig und belegbar fließt: eine deutsche Rente, Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit für Kunden im Ausland. Ein Sparbuch mit einer großen Summe darauf ist kein Einkommen im Sinne der Behörde, auch wenn es beruhigend aussieht.
Der Nachweis wird in Uruguay von einem escribano público beglaubigt, also von einem Notar. Der sieht sich deine Unterlagen an und bestätigt, dass sie das aussagen, was du behauptest.
Die Cédula ist das Stück Papier, auf das es ankommt
Die cédula de identidad ist der uruguayische Personalausweis, und sie ist im Alltag wichtiger als alles andere. Ohne sie bekommst du kein Bankkonto, keinen Mobilfunkvertrag, keine Mitgliedschaft in einer Mutualista, keinen Stromanschluss auf deinen Namen.
Das Angenehme: Du bekommst sie nicht erst am Ende des Verfahrens, sondern schon mit dem Status residencia en trámite. Ausgestellt wird sie von der Dirección Nacional de Identificación Civil. Sie trägt dann einen Vermerk, dass dein Verfahren läuft, und wird nach der Bewilligung ersetzt.
Damit fällt der Teil weg, der in anderen Ländern am meisten schmerzt: das Warten in einem Zustand, in dem man nichts regeln kann.
Ein Einwohnermeldeamt wie in Deutschland gibt es in Uruguay übrigens nicht. Es gibt keinen Schalter, an dem du dich mit der neuen Adresse anmeldest. Deine Anschrift hängt an der cédula und wird dort geändert, wenn du umziehst.
Wie lange das dauert
Das ist die ehrlichste und die unbefriedigendste Antwort des Artikels: Es schwankt.
Vollständige Anträge werden derzeit oft in vier bis sechs Monaten entschieden. Es gab Zeiten, in denen das Verfahren ein bis zwei Jahre lief, weil die Behörde einen Rückstau hatte. Plane mit sechs bis zwölf Monaten und freu dich, wenn es schneller geht.
Der größte Hebel liegt bei dir. Ein Antrag, dem ein Papier fehlt, wandert nicht weiter, sondern liegt. Und niemand ruft dich an, um dich daran zu erinnern. Frag deshalb bei jedem Termin nach, was noch fehlt, und lass es dir aufschreiben.
Wenn du erst schauen willst
Nicht jeder will beim ersten Besuch schon den vollen Antrag stellen. Dafür gibt es zwei kleinere Wege.
Die Residencia Temporaria gilt für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre und ist verlängerbar. Sie ist gedacht für Aufenthalte mit einem bestimmten Zweck, etwa beruflich oder für ein Studium.
Dazu kommt eine Genehmigung für Menschen, die aus der Ferne für Auftraggeber außerhalb Uruguays arbeiten. Sie erlaubt sechs Monate und lässt sich einmal um sechs Monate verlängern. Sie ist aber keine Residencia, und die Zeit zählt nicht für eine spätere Staatsbürgerschaft.
Nach drei oder fünf Jahren
Wer bleibt, kann die uruguayische Staatsbürgerschaft beantragen. Verheiratete mit Familie im Land nach drei Jahren, Alleinstehende nach fünf.
Hier gibt es eine Besonderheit, die dich nicht verunsichern sollte. Uruguay unterscheidet zwischen ciudadanía, der Staatsbürgerschaft, und nacionalidad, der Staatsangehörigkeit. Wer eingebürgert wird, bekommt die ciudadanía legal: einen uruguayischen Pass und das Wahlrecht, aber im Pass steht, dass du nicht als geborener Uruguayer giltst. Für den Alltag macht das keinen Unterschied. Für die deutsche Seite schon: Die Frage, ob du deine deutsche Staatsangehörigkeit behalten kannst, klärst du vorher und nicht danach.
Was du in Deutschland vorher regelst
Meld dich bei deiner Gemeinde ab, wenn du deinen Wohnsitz aufgibst. Sag deiner Krankenkasse Bescheid, denn dein deutscher Versicherungsschutz endet mit dem Wegzug, und zwar am Tag des Wegzugs, nicht am Monatsende.
Sag deiner Rentenversicherung Bescheid und lass dir erklären, wie deine Rente ins Ausland gezahlt wird und was das an Gebühren kostet. Kläre, was mit Lebensversicherungen, Bausparverträgen und laufenden Verträgen passiert.
Und lass dein Führungszeugnis erst dann ausstellen, wenn dein Umzug wirklich feststeht. Ein Papier, das bei Antragstellung zu alt ist, musst du neu besorgen, und aus Uruguay heraus dauert das.
Der eine Satz, den du dir merken solltest
Uruguay ist kein Land, das dich mit einem Programm anlockt und dich dann im Kleingedruckten enttäuscht. Es ist ein Land, das gründlich hinsieht und dich danach in Ruhe lässt.
Wer mit vollständigen Papieren kommt, hat gute Aussichten. Wer improvisiert, wartet.