Anmeldung und Wohnsitz
Anmeldung und Wohnsitz in Tschechien – als EU-Bürger unkompliziert ankommen
Die Frist beträgt dreißig Tage, nicht drei Monate — das ist der Fehler Nummer eins. Die Aufenthaltsbescheinigung selbst ist freiwillig, lohnt sich aber. Dazu die Geburtsnummer, die Wahl der Krankenkasse und der schwierige Fall für Nichterwerbstätige.
Tschechien ist EU- und Schengen-Mitglied, und der Umzug ist einfach — mit einer Frist, die fast alle falsch im Kopf haben. Die Meldepflicht greift nämlich nicht nach drei Monaten wie in den meisten Nachbarländern, sondern nach dreißig Tagen.
Die Dreißig-Tage-Regel
Wer sich länger als dreißig Tage in Tschechien aufhält, muss sich innerhalb von dreißig Tagen nach der Einreise bei der Fremdenpolizei am Wohnort melden. Wohnst du in einem Hotel oder einer Pension, erledigt der Betrieb das automatisch. Wohnst du privat, musst du selbst hin.
Wer es versäumt, riskiert ein Bußgeld. Trag dir den Termin in den Kalender, sobald du das Umzugsdatum kennst.
Ein Wechsel des Aufenthaltsorts ist ebenfalls anzuzeigen, und zwar kurzfristig. Wer aus der ersten Wohnung in die zweite zieht, meldet das nach.
Die Aufenthaltsbescheinigung — freiwillig, aber sinnvoll
Als Unionsbürger darfst du dich in Tschechien ohne Genehmigung aufhalten, auch länger als drei Monate. Die Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ist deshalb freiwillig — anders als in Kroatien, Slowenien oder Polen, wo du dich registrieren lassen musst.
Trotzdem lohnt sie sich, und zwar aus drei Gründen: Sie erleichtert den Immobilienkauf und den Abschluss von Bauspar- und Vorsorgeverträgen. Sie ist der einfachste Nachweis deiner Aufenthaltsdauer, wenn du später den Daueraufenthalt beantragst. Und sie macht dich gegenüber Banken und Ämtern greifbar.
Beantragt wird sie beim Innenministerium, Abteilung Asyl- und Migrationspolitik, in der Regionalstelle deines Wohnorts. Rechne mit Bearbeitungszeit und mit Wartemarken; das Verfahren verlangt Geduld.
Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kannst du den Daueraufenthalt beantragen.
Die Geburtsnummer
Tschechien führt seine Einwohner über die Geburtsnummer, das rodné číslo. Sie steht auf Formularen, bei Banken, Ärzten und Versicherern. Zugezogene bekommen sie im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbescheinigung oder mit der Anmeldung bei der Krankenkasse — auch das ist ein Grund, die Bescheinigung zu beantragen, statt darauf zu verzichten.
Die Krankenversicherung
Sie läuft anders als in Deutschland: Es gibt mehrere Krankenkassen, zwischen denen du frei wählst — die größte ist die VZP. Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und im Kern überall gleich; gewechselt werden kann nach einem Jahr Mitgliedschaft.
Wer hier arbeitet, wird über den Arbeitgeber angemeldet. Selbständige melden sich selbst. Wer eine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bezieht, nutzt den zwischenstaatlichen Weg über seine bisherige Kasse.
Für Nichterwerbstätige ohne Rente ist der Zugang zum öffentlichen System schwierig. Das gehört vor dem Umzug geklärt, nicht danach — Einzelheiten stehen im Artikel zur Gesundheit.
Was du zu den Terminen mitbringst
Personalausweis oder Reisepass für jede Person; für die Aufenthaltsbescheinigung wird der Reisepass bevorzugt. Nachweis über die Unterkunft: Mietvertrag oder Grundbuchauszug, oft mit Zustimmung des Eigentümers. Krankenversicherungsnachweis. Bei Familien Heirats- und Geburtsurkunden, am besten in der mehrsprachigen internationalen Fassung. Ein Passfoto.
Von jedem Papier eine Kopie.
Die häufigsten Fehler
Die Dreißig-Tage-Frist mit den drei Monaten aus anderen Ländern verwechseln. Das ist Fehler Nummer eins.
Auf die freiwillige Aufenthaltsbescheinigung verzichten und beim ersten Immobilien- oder Bankgeschäft feststellen, dass sie doch verlangt wird.
Den Umzug innerhalb Tschechiens nicht nachmelden.
Annehmen, man sei mit der Meldung automatisch krankenversichert.
Was du am Ende hast
Meldung bei der Fremdenpolizei, Aufenthaltsbescheinigung, Geburtsnummer, Versichertenkarte. Damit bist du handlungsfähig. Rechne mit zwei bis sechs Wochen, in Prag eher mehr als in einer Kreisstadt — und geh früh hin, nicht kurz vor Ablauf der dreißig Tage.