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Wohnung mieten in Thailand: Kaution, Stromaufschlag und der Vertrag über zwölf Monate

Mieten ist in Thailand einfach und günstig, einen Mieterschutz wie in Europa gibt es aber nicht. Wo du suchst, was neben der Miete anfällt und worauf du im Vertrag und bei der Besichtigung achtest.

8 Min. Lesezeit · 🇹🇭 Thailand

Wohnung mieten in Thailand: Kaution, Stromaufschlag und der Vertrag über zwölf Monate

Mieten ist in Thailand der normale Weg, auch für Auswanderer, die seit Jahren dort leben. Du brauchst keine Schufa-Auskunft, keinen Einkommensnachweis und keine Geduld: Wer heute besichtigt, kann oft morgen einziehen. Dafür gibt es keinen Mieterschutz, wie du ihn aus Europa kennst. Was gilt, steht im Vertrag.

1 Wo du suchst

  • Auf den großen Immobilienportalen des Landes, die auch auf Englisch erscheinen
  • In den Gruppen der Ausländer deines Ortes in den sozialen Netzwerken
  • Über Makler. Die Provision zahlt in der Regel der Vermieter, nicht du.
  • Direkt im Büro der Hausverwaltung eines Condominiums, das dir gefällt. Dort hängen die freien Wohnungen aus.
  • Zu Fuß. Viele Häuser werden nur mit einem Schild am Tor angeboten.

Bilder im Netz sind oft Jahre alt. Zahl nichts an, bevor du die Wohnung gesehen hast.

2 Was es kostet

Die Mieten hängen stark von Ort und Lage ab. In Bangkok bestimmt die Nähe zur Hochbahn den Preis, an der Küste der Weg zum Strand. Im Norden und im Isan mietest du ein ganzes Haus für das Geld, das in Bangkok ein kleines Apartment kostet. Auf Phuket und Koh Samui liegen die Preise am höchsten und steigen in der Hauptsaison von November bis März.

Die meisten Wohnungen werden möbliert vermietet, mit Bett, Schrank, Kühlschrank und Klimaanlage. Richtwerte für die einzelnen Orte findest du in den Regionen auf dieser Seite. Vergleich immer mehrere Angebote im selben Haus, denn Eigentümer verlangen für gleiche Wohnungen sehr unterschiedliche Preise.

3 Die Nebenkosten

Strom und Wasser zahlst du nach Verbrauch. Entscheidend ist, wer abrechnet. In einem Condominium mit eigenem Zähler zahlst du den staatlichen Tarif. In Apartmenthäusern rechnet oft der Vermieter ab und nimmt je Einheit einen Aufschlag. Frag nach dem Preis je Einheit und lass ihn in den Vertrag schreiben.

Internet schließt du selbst ab, wenn es nicht in der Miete steckt. Die Umlage für Pool, Wachdienst und Aufzug trägt der Eigentümer. Die Reinigung der Klimaanlagen ist Verhandlungssache.

4 Kaution und Sicherheit

Üblich sind zwei Monatsmieten Kaution und eine Monatsmiete im Voraus. Du zahlst beim Einzug also drei Monatsmieten.

Die Rückgabe der Kaution ist der häufigste Streit. So schützt du dich:

  • Mach am Tag des Einzugs Fotos und Videos von jedem Raum, jedem Möbelstück und jedem Schaden und schick sie dem Vermieter als Nachricht, damit das Datum feststeht.
  • Lass eine Liste der Möbel und Geräte an den Vertrag heften.
  • Lass in den Vertrag schreiben, innerhalb welcher Frist die Kaution nach dem Auszug zurückgezahlt wird.
  • Verrechne die letzten Monatsmieten nicht eigenmächtig mit der Kaution. Das führt fast immer zum Streit.

5 Der Vertrag

Der übliche Vertrag läuft zwölf Monate. Kürzere Laufzeiten sind möglich und kosten mehr. Verträge über mehr als drei Jahre müssen im Grundbuchamt eingetragen werden, sonst gelten sie nur für drei Jahre.

Viele Verträge sind zweisprachig. Im Streit gilt die thailändische Fassung. Lies die englische Fassung trotzdem vollständig und frag nach, was unklar ist. Achte darauf, dass der Vermieter wirklich der Eigentümer ist oder eine Vollmacht hat. Lass dir die Eigentumsurkunde oder den Ausweis zeigen.

In den Vertrag gehört auch, dass der Vermieter die Meldung TM30 bei der Einwanderungsbehörde macht und dir den Beleg gibt. Ohne ihn bekommst du keine Verlängerung deines Visums.

6 Die Papiere

Du brauchst deinen Reisepass mit Visum und das Geld für Kaution und erste Miete. Mehr verlangt kaum ein Vermieter. Manche Hausverwaltungen nehmen eine Kopie des Passes für ihre Unterlagen und geben dir die Zugangskarte erst nach der Anmeldung.

Heb den Vertrag gut auf. Du brauchst ihn für das Bankkonto, die Wohnsitzbescheinigung und den Führerschein.

7 Miete und Erhöhung

Die Miete steht für die Laufzeit des Vertrags fest. Bei der Verlängerung kann der Vermieter mehr verlangen, eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Wer pünktlich zahlt und die Wohnung pflegt, kann meist zum alten Preis verlängern, denn ein Leerstand kostet den Eigentümer mehr als eine kleine Erhöhung.

Zahl per Überweisung oder lass dir jede Barzahlung quittieren. Heb die Belege bis nach dem Auszug auf.

8 Kündigung

Ein Vertrag über zwölf Monate bindet dich für zwölf Monate. Ziehst du früher aus, behält der Vermieter in der Regel die Kaution. Wenn du nicht sicher bist, ob du bleibst, verhandle vor dem Unterschreiben eine Klausel, nach der du nach sechs Monaten mit einer Frist von einem oder zwei Monaten kündigen kannst.

Zum Ende der Laufzeit kündigst du mit der Frist, die im Vertrag steht, meist 30 Tage. Ohne Verlängerung läuft der Vertrag aus, und du ziehst aus. Der Vermieter kann dir während der Laufzeit nur kündigen, wenn du gegen den Vertrag verstößt.

9 Bei der Besichtigung

  • Komm am Nachmittag. Dann siehst du, wie heiß die Wohnung wird und woher der Lärm kommt.
  • Schalte jede Klimaanlage ein, öffne jeden Wasserhahn und spüle die Toilette.
  • Prüfe den Empfang deines Telefons und frag nach dem Internetanschluss.
  • Schau in die Schränke und hinter die Möbel nach Schimmel.
  • Frag nach Baustellen in der Nachbarschaft. In Thailand wird auch nachts und am Wochenende gebaut.
  • Frag, ob Haustiere erlaubt sind und ob im Haus tageweise an Urlauber vermietet wird.
  • Geh den Weg zum nächsten Laden und zur nächsten Haltestelle zu Fuß.

Nimm dir für die erste Wohnung nur sechs oder zwölf Monate vor. Die meisten ziehen nach dem ersten Jahr noch einmal um, weil sie dann wissen, wo sie wirklich leben wollen.

Stand: 9.10.2026

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