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Steuern und Finanzen

Steuern in Thailand: die 180-Tage-Regel, deine Rente und das Geld, das du ins Land holst

Wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand lebt, wird dort steuerpflichtig. Seit 2024 gilt das auch für Auslandseinkünfte, die du überweist. Was das für Rente, Ersparnisse und dein Konto heißt.

8 Min. Lesezeit · 🇹🇭 Thailand

Steuern in Thailand: die 180-Tage-Regel, deine Rente und das Geld, das du ins Land holst

Thailand galt lange als Land, in dem Ruheständler von ihrer Auslandsrente lebten, ohne je ein Finanzamt zu sehen. Das ist seit 2024 vorbei. Wer heute nach Thailand zieht, muss wissen, wann er steuerpflichtig wird, welches Geld zählt und was das Abkommen mit seinem Heimatland regelt.

Wann du in Thailand steuerpflichtig wirst

Entscheidend ist eine einzige Zahl: Wer sich in einem Kalenderjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhält, gilt dort als steuerlich ansässig. Die Tage werden zusammengezählt, sie müssen nicht am Stück liegen.

Als Ansässiger versteuerst du dein Einkommen aus Thailand und dazu Einkünfte aus dem Ausland, sobald du sie nach Thailand bringst. Wer weniger als 180 Tage im Jahr dort ist, zahlt nur auf Einkommen, das aus Thailand selbst stammt.

Die Regel seit 2024

Früher blieb Geld aus dem Ausland steuerfrei, wenn es erst im Jahr nach dem Verdienen überwiesen wurde. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das nicht mehr. Auslandseinkünfte, die ab diesem Tag entstanden sind, werden steuerpflichtig, wenn du sie als Ansässiger nach Thailand holst, egal in welchem Jahr.

Drei Dinge bleiben steuerfrei:

  • Ersparnisse und Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 entstanden sind. Heb die Kontoauszüge zum 31. Dezember 2023 gut auf, sie sind dein Nachweis.
  • Einkünfte aus Jahren, in denen du weniger als 180 Tage in Thailand warst.
  • Geld, das du gar nicht nach Thailand überweist.

Die thailändische Regierung hat angekündigt, die Regel wieder zu lockern. Der Entwurf würde Auslandseinkünfte freistellen, wenn sie im Jahr des Verdienens oder im Jahr danach überwiesen werden. Bis Oktober 2026 ist das nicht Gesetz. Plane mit dem, was gilt, nicht mit dem, was angekündigt ist.

Ungeklärt ist, ob Abhebungen am Geldautomaten und Zahlungen mit einer ausländischen Karte als Überweisung zählen. Die Finanzämter handhaben das nicht einheitlich. Frag einen thailändischen Steuerberater, bevor du dich darauf verlässt.

Die Steuersätze

Besteuert wird nach einem Stufentarif auf das zu versteuernde Einkommen im Jahr:

  • bis 150.000 Baht: steuerfrei
  • 150.001 bis 300.000 Baht: 5 Prozent
  • 300.001 bis 500.000 Baht: 10 Prozent
  • 500.001 bis 750.000 Baht: 15 Prozent
  • 750.001 bis 1.000.000 Baht: 20 Prozent
  • 1.000.001 bis 2.000.000 Baht: 25 Prozent
  • 2.000.001 bis 5.000.000 Baht: 30 Prozent
  • darüber: 35 Prozent

Vorher werden Freibeträge abgezogen: 60.000 Baht für dich selbst, 60.000 Baht für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen und ein pauschaler Abzug von 50 Prozent des Einkommens, höchstens 100.000 Baht. Wer 65 Jahre oder älter ist, bekommt weitere 190.000 Baht frei. Eine kleine Rente bleibt damit oft ganz ohne Steuer.

Deine Rente und das Abkommen

Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen von 1967. Es regelt Ruhegehälter in Artikel 18 und Zahlungen aus öffentlichen Kassen gesondert. Beamtenpensionen bleiben danach in Deutschland steuerpflichtig.

Bei der gesetzlichen Rente der Deutschen Rentenversicherung widersprechen sich die Auskünfte, die im Umlauf sind: Manche Quellen nennen Thailand als Staat, der besteuern darf, andere Deutschland. Verlass dich hier auf keinen Ratgeber. Frag vor dem Umzug schriftlich beim Finanzamt Neubrandenburg nach, das für Rentner im Ausland zuständig ist, und heb die Antwort auf.

Bei Betriebsrenten und privaten Renten kommt es auf die Art des Vertrags an. Auch Österreich und die Schweiz haben Abkommen mit Thailand, die Zuordnung der Renten weicht dort ab. Lass dir deinen Fall von einem Steuerberater in der Heimat bestätigen.

Wird ein Einkommen in beiden Ländern besteuert, rechnet Thailand die im Ausland gezahlte Steuer in der Regel an. Den Nachweis darüber musst du selbst vorlegen.

Die Ausnahme für das LTR-Visum

Wer das Langzeitvisum LTR als „Wealthy Pensioner“ hat, ist mit seinen Auslandseinkünften von der thailändischen Einkommensteuer befreit, auch wenn er sie ins Land holt. Das ist neben dem zehnjährigen Aufenthalt der größte Vorteil dieses Visums. Die Hürde liegt bei 80.000 US-Dollar passivem Einkommen im Jahr.

Steuernummer und Erklärung

Wer steuerpflichtig ist, beantragt beim örtlichen Büro der Steuerbehörde (Revenue Department) eine Steuernummer. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Erklärung gibst du bis zum 31. März des Folgejahres ab, online läuft die Frist einige Tage länger. Für Renten und andere Einkünfte gilt das Formular PND 90, für Arbeitslohn PND 91.

Konto und Geldverkehr

Ein thailändisches Konto brauchst du für das Visum, für die Miete und für den Alltag. Als Tourist bekommst du es bei den meisten Banken nicht. Mit einem Non-Immigrant-Visum, dem Reisepass und einer Wohnsitzbescheinigung klappt es in der Regel, die Filialen entscheiden aber selbst. Versuch es bei einer zweiten Filiale, wenn die erste ablehnt.

Die Deutsche Rentenversicherung überweist deine Rente auf ein Konto in Deutschland oder direkt nach Thailand. Viele lassen sie auf dem deutschen Konto und holen sich das Geld in größeren Beträgen, um Gebühren zu sparen. Einmal im Jahr verlangt die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung. Kommt sie nicht zurück, wird die Zahlung gestoppt.

Deine Rente bekommst du in Euro oder Franken, deine Ausgaben fallen in Baht an. Schwankt der Kurs um zehn Prozent, hast du zehn Prozent weniger zum Leben. Rechne dein Budget deshalb mit einem Polster. Das ist auch für das Visum wichtig, denn die 65.000 Baht Monatseinkommen werden in Baht gemessen.

Was sonst anfällt

Die Mehrwertsteuer beträgt 7 Prozent und steckt in den Preisen. Eine Erbschaftsteuer gibt es seit 2016, sie greift erst bei einem Erbe von mehr als 100 Millionen Baht je Erben. Ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht nicht. Deine Rente wird trotzdem gezahlt, die Krankenversicherung musst du aber selbst lösen.

Was du vor dem Umzug klärst

  • Die schriftliche Auskunft des Finanzamts zu deiner Rente
  • Die Kontoauszüge aller Konten zum 31. Dezember 2023
  • Ob du im ersten Jahr unter oder über 180 Tagen bleibst
  • Welches Konto in der Heimat du behältst und wer dort Vollmacht hat
  • Einen Steuerberater in Thailand, der Ausländer betreut und Englisch spricht

In Deutschland bleibst du mit Einkünften aus deutschen Quellen beschränkt steuerpflichtig, etwa mit Mieteinnahmen aus einer Wohnung, die du behältst. Der Wegzug beendet deine Pflichten dort also nicht in jedem Fall. Auch das gehört in das Gespräch mit dem Steuerberater.

Der Rat zum Schluss

Zähl deine Tage. Wer in seinem ersten Jahr unter 180 Tagen bleibt, kann den Umzug so legen, dass größere Überweisungen in ein Jahr ohne Steuerpflicht fallen. Sprich darüber mit einem Steuerberater, bevor du den Flug buchst, nicht danach.

Stand: 9.10.2026

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