← Alle Themen für Thailand

Anmeldung und Wohnsitz

Auswandern nach Thailand: Visum, Jahresverlängerung und Meldepflichten

Visumfrei sind seit September 2026 nur noch 30 Tage. Welche Visa zum Bleiben taugen, was sie an Geld und Versicherung verlangen und welche Meldungen du in Thailand nie vergessen darfst.

8 Min. Lesezeit · 🇹🇭 Thailand

Auswandern nach Thailand: Visum, Jahresverlängerung und Meldepflichten

Nach Thailand reist du als Deutscher, Österreicher oder Schweizer ohne Visum ein, bleiben darfst du damit aber nur kurz. Wer auswandern will, braucht ein Langzeitvisum, und fast jedes davon wird Jahr für Jahr neu genehmigt. Ein Einwohnermeldeamt gibt es nicht. Dafür gibt es drei Meldepflichten bei der Einwanderungsbehörde, an denen dein ganzer Aufenthalt hängt.

Die Einreise ohne Visum

Seit dem 15. September 2026 gilt die visumfreie Einreise für Touristen nur noch 30 Tage, vorher waren es 60. Bei der Einwanderungsbehörde im Land lässt sie sich einmal um höchstens 30 Tage verlängern, der Antrag muss vor Ablauf gestellt sein. Über Land oder See darfst du nur zweimal im Kalenderjahr visumfrei einreisen.

Dein Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, der Personalausweis reicht nicht. Vor jeder Einreise füllst du online die kostenlose Einreisekarte TDAC aus, frühestens drei Tage vor der Ankunft. Bei der Einreise kann stichprobenweise ein Nachweis über 20.000 Baht in bar verlangt werden, für Familien 40.000 Baht.

Wer die erlaubte Zeit überzieht, zahlt 500 Baht je Tag, höchstens 20.000 Baht. Bei längerem Überziehen drohen Abschiebehaft und eine Einreisesperre. Ein Touristenvisum von der thailändischen Vertretung gibt in der Regel 60 Tage und wird online über das Portal thaievisa.go.th beantragt.

Die Visa zum Bleiben

Für Ruheständler ab 50 Jahren gibt es vier Wege:

  • Non-Immigrant O: 90 Tage, danach im Land die Verlängerung um jeweils ein Jahr. Verlangt werden 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto oder ein Monatseinkommen von 65.000 Baht oder beides zusammen im Wert von 800.000 Baht im Jahr.
  • Non-Immigrant O-A: wird im Heimatland beantragt und gilt ein Jahr ab Einreise. Dieselben Beträge, dazu eine Krankenversicherung mit mindestens 3 Millionen Baht Deckung, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest.
  • Non-Immigrant O-X: fünf Jahre, einmal um fünf Jahre verlängerbar, nur für Bürger von 14 Staaten. Deutschland und die Schweiz stehen auf der Liste, Österreich nicht. Verlangt wird eine thailändische Krankenversicherung.
  • LTR „Wealthy Pensioner“: zehn Jahre in zwei Abschnitten zu fünf Jahren, vergeben von der Investitionsbehörde BOI. Verlangt werden 80.000 US-Dollar passives Einkommen im Jahr oder 40.000 US-Dollar plus eine Anlage von 250.000 US-Dollar in Thailand.

Wer mit einem thailändischen Partner verheiratet ist, bekommt das Non-Immigrant O über die Ehe. Die Geldgrenzen liegen dort niedriger. Erkundige dich danach bei der Einwanderungsbehörde deines Wohnorts, denn die Ämter verlangen unterschiedliche Nachweise.

Das Visum DTV für fünf Jahre richtet sich an Menschen, die von Thailand aus für ausländische Auftraggeber arbeiten, und an Teilnehmer bestimmter Kurse. Für den Ruhestand ist es nicht gedacht. Daneben gibt es die bezahlte Mitgliedschaft Thailand Privilege, die einen Aufenthalt über mehrere Jahre gegen eine hohe einmalige Gebühr gewährt.

Das Geld auf dem Konto

Bei der Jahresverlängerung zählt nicht nur der Betrag, sondern auch die Zeit. Das Guthaben muss mindestens zwei Monate vor dem Antrag auf dem thailändischen Konto liegen. Wer es nur kurz vor dem Termin einzahlt, wird abgewiesen. Auch nach der Verlängerung verlangen die Ämter, dass ein Teil des Geldes stehen bleibt. Frag bei deiner Einwanderungsbehörde nach den genauen Fristen, bevor du Geld bewegst.

Die Verlängerung im Land kostet 1.900 Baht und wird mit dem Formular TM.7 beantragt. Plane sie nie auf den letzten Tag.

Die drei Meldungen, an denen alles hängt

  • TM30: Dein Vermieter oder der Eigentümer der Wohnung meldet der Einwanderungsbehörde innerhalb von 24 Stunden, dass du dort wohnst. Zuständig ist er, aber ohne diese Meldung bekommst du keine Verlängerung. Lass dir den Beleg geben.
  • Die 90-Tage-Meldung: Alle 90 Tage bestätigst du deine Adresse mit dem Formular TM.47. Persönlich geht das von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag, online nur bis zum Stichtag. Nach jeder Wiedereinreise beginnt die Zählung neu.
  • Die Wiedereinreise-Erlaubnis: Verlässt du Thailand ohne Re-Entry-Permit, erlischt deine Jahresverlängerung in dem Moment. Die einfache Erlaubnis kostet 1.000 Baht, die mehrfache 3.800 Baht.

Die dritte Regel kostet jedes Jahr Auswanderer ihren Aufenthalt, weil sie für einen kurzen Heimatbesuch ohne die Erlaubnis ins Flugzeug steigen.

Wohnsitz ohne Meldeamt

Einen Wohnsitz im deutschen Sinn meldest du nirgends an. Wenn eine Bank, die Führerscheinstelle oder die Zulassungsstelle einen Nachweis verlangt, holst du eine Wohnsitzbescheinigung bei der Einwanderungsbehörde oder bei deiner Botschaft.

Wer länger bleibt, kann sich beim Bezirksamt in das gelbe Hausbuch eintragen lassen und danach den rosa Ausweis für Ausländer beantragen. Beides erleichtert den Alltag, ersetzt aber weder das Visum noch die 90-Tage-Meldung.

Kein Daueraufenthalt für Ruheständler

Das ist der Punkt, der Thailand von den meisten anderen Zielen unterscheidet. Einen unbefristeten Aufenthalt gibt es zwar, er wird aber nur in kleinen Jahreskontingenten vergeben und richtet sich an Menschen, die in Thailand arbeiten, investieren oder Familie haben. Wer als Ruheständler kommt, bleibt in der Regel sein Leben lang bei der Jahresverlängerung. Ändern sich die Regeln oder dein Einkommen, ändert sich deine Lage.

Plane deshalb so, dass du im Notfall zurückkehren kannst. Behalte ein Konto in der Heimat und kläre deine Krankenversicherung für den Rückweg.

Papiere aus der Heimat

Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es gilt für das Land aber erst ab dem 28. Februar 2027. Bis dahin müssen deutsche, österreichische und Schweizer Urkunden legalisiert werden, also von der Heimatbehörde vorbeglaubigt und von der thailändischen Vertretung bestätigt. Dazu kommt eine Übersetzung ins Thailändische.

Bring Geburts- und Heiratsurkunde, das Führungszeugnis und die Rentenbescheide mit. Was du erst von Thailand aus besorgst, kostet Wochen.

Abmelden in der Heimat

In Deutschland meldest du dich beim Einwohnermeldeamt ab, frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach. Die Abmeldebescheinigung brauchst du später für Krankenkasse, Finanzamt und Rentenversicherung. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Fristen, frag bei deiner Gemeinde nach.

Die ersten Wochen im Land

  • Vom Vermieter den Beleg über die TM30-Meldung holen
  • Mit Reisepass und Wohnsitzbescheinigung ein Bankkonto eröffnen
  • Das Geld für das Visum einzahlen und den Tag notieren
  • Den Termin für die Jahresverlängerung und die erste 90-Tage-Meldung in den Kalender schreiben
  • Vor der ersten Ausreise die Wiedereinreise-Erlaubnis holen

Was sich schnell ändert

Thailand ändert seine Einreiseregeln häufig und kurzfristig, zuletzt im September 2026. Prüfe vor jeder Reise die Seite der thailändischen Botschaft und die Hinweise des Auswärtigen Amts. Was in einem Forum steht, kann ein halbes Jahr alt und damit falsch sein.

Stand: 9.10.2026

← Alle Themen für Thailand