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Wohnung mieten in der Schweiz — die dreißig Tage, in denen du deine Miete anfechten kannst

Wer in der Schweiz neu einzieht, zahlt nie die Miete des Vormieters — in Genf über fünfzig Prozent mehr, in Zürich zwanzig. Dagegen gibt es genau ein Werkzeug, und es läuft nach dreißig Tagen ab. Dazu: warum eine Kündigung ohne amtliches Formular nichtig ist, wie hoch die Kaution sein darf und was ein Wohnungsdossier enthalten muss.

13 Min. Lesezeit · 🇨🇭 Schweiz

Wohnung mieten in der Schweiz — die dreißig Tage, in denen du deine Miete anfechten kannst

In der Schweiz gibt es zwei Mietpreise für dieselbe Wohnung: den, den der bisherige Mieter zahlt, und den, den du zahlst. Zwischen beiden liegen in Genf über fünfzig Prozent, in Zug achtunddreißig, in Zürich rund zwanzig.

Als Zuziehender bekommst du immer den zweiten Preis. Es gibt aber ein gesetzliches Werkzeug dagegen — und es steht dir nur dreißig Tage lang zur Verfügung, gerechnet ab dem Tag, an dem du die Schlüssel bekommst.

Die meisten Auswanderer erfahren davon erst, wenn die Frist längst abgelaufen ist. Der Reihe nach.

1. Wie in der Schweiz gemietet wird

Gesucht wird auf Homegate, ImmoScout24 und Comparis, dazu über die Portale der grossen Verwaltungen und, gerade in ländlichen Kantonen, über Aushänge und Empfehlungen.

Und dann kommt der Teil, der Zuziehende am meisten überrascht: Du bewirbst dich um eine Wohnung. Mit einem Dossier.

Dazu gehören üblicherweise ein ausgefülltes Anmeldeformular der Verwaltung, eine Ausweiskopie, dein Aufenthaltstitel, Lohnabrechnungen oder der Arbeitsvertrag, und ein Auszug aus dem Betreibungsregister — die schweizerische Auskunft darüber, ob gegen dich Zahlungsbefehle laufen. Er darf meist nicht älter als drei Monate sein und kostet beim zuständigen Betreibungsamt rund siebzehn Franken.

Genau hier stehen Neuankömmlinge vor einer Wand: Wer noch nie in der Schweiz gewohnt hat, hat keinen Betreibungsregisterauszug. Üblich und meist akzeptiert sind dann eine Bonitätsauskunft aus dem Herkunftsland, eine Bestätigung des künftigen Arbeitgebers und der unterschriebene Arbeitsvertrag. Bereite das vor, bevor du die erste Besichtigung hast — bei zwanzig Bewerbern entscheidet die Vollständigkeit des Dossiers, nicht die Sympathie.

Wie knapp der Markt ist, zeigt eine einzige Zahl: Die Leerwohnungsziffer lag zuletzt schweizweit bei rund einem Prozent, in der Stadt Zürich bei 0,06 Prozent. Sechs leere Wohnungen auf zehntausend.

2. Der Mietvertrag

Geregelt ist die Miete im Obligationenrecht. Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber durchgehend üblich.

Verträge sind meist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt bei Wohnungen in der Regel drei Monate, und zwar nicht auf ein beliebiges Datum, sondern auf einen ortsüblichen Kündigungstermin. Diese Termine sind kantonal oder gemeindlich festgelegt und stehen in deinem Vertrag — häufig Ende März, Ende Juni und Ende September. Wer den Termin verpasst, zahlt ein weiteres Quartal.

Kündige immer per eingeschriebenem Brief. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Fax ist nicht formgültig.

Ein befristeter Vertrag endet automatisch, ohne dass jemand kündigen muss — dafür gibt es aber auch keinen Anspruch auf Verlängerung.

Ein Punkt zu den Nebenkosten, der oft übersehen wird und der in der Schweiz anders läuft als in Deutschland: Nebenkosten darf der Vermieter dir nur dann zusätzlich zur Miete belasten, wenn sie im Vertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Was nicht drinsteht, gilt als in der Miete enthalten. Eine pauschale Formulierung wie „zuzüglich der üblichen Nebenkosten" genügt nicht.

3. Kaution: das Sperrkonto auf deinen Namen

Die Kaution heisst in der Schweiz Mietzinsdepot, und die Regeln dazu sind ungewöhnlich mieterfreundlich.

Sie darf bei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten betragen. Und sie muss auf einem Sperrkonto liegen, das auf deinen Namen lautet — nicht auf den des Vermieters. Er kann also nicht allein darüber verfügen; für eine Auszahlung braucht es entweder deine Zustimmung oder einen Entscheid.

Nach einer sauberen Wohnungsübergabe wird das Depot üblicherweise innerhalb von dreissig bis sechzig Tagen freigegeben.

Und jetzt der Satz, den kaum ein Mieter kennt: Hat der Vermieter ein Jahr nach dem Ende des Mietverhältnisses weder Klage noch Betreibung eingeleitet, kannst du die Freigabe direkt bei der Bank beantragen. Du bist also nicht darauf angewiesen, dass er sich meldet.

Statt eines Depots werden zunehmend Mietkautionsversicherungen angeboten. Rechne nach: Du zahlst dort eine jährliche Prämie und bekommst am Ende nichts zurück, während das Depot dein Geld bleibt. Für die meisten lohnt sich das Sperrkonto.

Zur Übergabe: Normale Abnutzung geht in der Schweiz zulasten des Vermieters. Abzüge darf er nur für Schäden machen, die darüber hinausgehen — und sie müssen anhand der paritätischen Lebensdauertabellen anteilig berechnet werden. Ein zwölf Jahre alter Teppich hat keinen Restwert mehr, auch wenn du einen Fleck darauf hinterlässt.

4. Nebenkosten: was oben drauf kommt

Üblich sind Akontozahlungen für Heizung, Warmwasser, Hauswartung, Treppenhausreinigung, Aufzug, Allgemeinstrom und Abwasser. Einmal jährlich wird abgerechnet.

Zwei Dinge, auf die du achten solltest. Erstens, wie oben erwähnt: Nur ausdrücklich vereinbarte Positionen darf er berechnen. Zweitens hast du Anspruch darauf, die Belege zur Abrechnung einzusehen — nicht nur die Zusammenstellung, sondern die Rechnungen dahinter.

Strom für die Wohnung und Internet laufen separat auf deinen Namen.

5. Was du als Ausländer zusätzlich brauchst

Als deutscher, österreichischer oder EU-Bürger fällst du unter das Freizügigkeitsabkommen. Das ist eine gute Ausgangslage, aber kein Selbstläufer.

Du musst dich innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde anmelden — und in jedem Fall, bevor du zu arbeiten beginnst. Vierzehn Tage, nicht drei Monate.

Für die Anmeldung brauchst du eine Wohnadresse. Damit entsteht dasselbe Henne-Ei-Problem wie in anderen Ländern: Ohne Adresse keine Bewilligung, ohne Bewilligung ein schwächeres Dossier. Der übliche Ausweg ist eine Zwischenlösung — möbliertes Zimmer, WG, Firmenwohnung — von der aus du in Ruhe suchst.

Welchen Ausweis du bekommst, hängt an deiner Grundlage: Bei einem Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr oder unbefristet gibt es die Aufenthaltsbewilligung B mit fünf Jahren Gültigkeit, bei kürzeren Anstellungen die Kurzaufenthaltsbewilligung L. Wer nicht erwerbstätig ist, muss ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung nachweisen.

Und daran denken: Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft abgeschlossen werden. Sie gilt dann rückwirkend ab dem Einreisedatum — wer wartet, zahlt trotzdem für die Zwischenzeit.

6. Der entscheidende Punkt: dreissig Tage für den Anfangsmietzins

Jetzt zum Kern, und dies ist der Abschnitt, der dich in der Schweiz mehr Geld kosten oder sparen kann als jede Verhandlung.

Das Problem. Die Schweiz hat einen ausgeprägten Einschliessungseffekt: Wer lange in derselben Wohnung bleibt, zahlt eine Bestandsmiete, die weit unter dem liegt, was für dieselbe Wohnung neu verlangt wird. In Genf lagen die Angebotsmieten zuletzt über fünfzig Prozent über den Bestandsmieten, in Zug achtunddreissig, in Zürich rund zwanzig Prozent — das sind in Zürich etwa fünfzig Franken je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Deshalb ziehen Schweizer selten um. Die durchschnittliche Wohndauer liegt bei achteinhalb Jahren, in Genf bei dreizehn. Und deshalb bekommst du als Neuankömmling systematisch den höheren Preis.

Das Werkzeug. Du kannst den Anfangsmietzins anfechten, also die Miete, die bei Mietbeginn gilt. Die Frist beträgt dreissig Tage ab Übernahme der Wohnung. Zuständig ist die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am Ort der Wohnung, und das Verfahren ist kostenlos und ausdrücklich für Laien gedacht — du brauchst keinen Anwalt.

Hellhörig solltest du werden, wenn deine Miete ohne erkennbaren Grund deutlich höher liegt als die des Vormieters, etwa weil zwischendurch nichts renoviert wurde.

Das Formular. In Kantonen mit angespanntem Wohnungsmarkt ist der Vermieter verpflichtet, dich bei Vertragsabschluss auf einem amtlichen Formular über die bisherige Miete, den geltenden Referenzzinssatz und den Landesindex zu informieren. Mit Stand Juni 2026 gilt diese Formularpflicht in: Zürich, Bern, Genf, Basel-Stadt, Freiburg, Luzern, Zug, Neuenburg und Waadt. Bern hat sie zum 1. Dezember 2025 neu eingeführt — Vorlagen aus den Jahren davor kennen sie noch nicht.

Fehlt dieses Formular, verlängert sich deine Anfechtungsfrist faktisch. Frag also aktiv danach, wenn es dir niemand vorlegt. In Genf heisst es avis de fixation du loyer initial.

Zur Einordnung: Der Referenzzinssatz liegt seit dem 2. September 2025 bei 1,25 Prozent und wurde am 2. Juni 2026 bestätigt. Er steuert die Anpassung bestehender Mieten — sinkt er, kannst du eine Mietzinssenkung verlangen, allerdings nur auf schriftliches Gesuch. Von selbst senkt niemand.

Und die zweite Formvorschrift, die noch schärfer ist. Kündigt dir der Vermieter, muss er das amtliche Formular seines Kantons verwenden. Tut er es nicht, ist die Kündigung nichtig — nicht anfechtbar, sondern von vornherein wirkungslos. Bei Familienwohnungen muss sie ausserdem beiden Ehe- oder eingetragenen Partnern getrennt zugestellt werden.

Ist die Kündigung formgültig, hast du dreissig Tage Zeit, sie bei der Schlichtungsbehörde anzufechten — etwa weil sie gegen Treu und Glauben verstösst, weil der behauptete Eigenbedarf nicht belegt ist, oder weil sie die Antwort auf eine berechtigte Mängelrüge war. Zusätzlich kannst du eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen, bei Wohnungen bis zu vier Jahre.

Dasselbe gilt für Mietzinserhöhungen: amtliches Formular, jeder Erhöhungsgrund einzeln beziffert, mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt. Fehlt eines davon, ist die Erhöhung nichtig. Während du anfichtst, zahlst du weiter die alte Miete.

Alle diese Fristen sind Verwirkungsfristen. Sie lassen sich nicht verlängern. Trag dir den Tag der Schlüsselübergabe in den Kalender und dazu das Datum dreissig Tage später.

7. Was es kostet

In der Stadt Zürich liegen die Angebotsmieten 2026 bei etwa 41 bis 47 Franken je Quadratmeter und Monat.

Für eine Vierzimmerwohnung bedeutet das in Zürich eine mittlere Angebotsmiete von rund 2.680 Franken — während langjährige Mieter für dieselbe Wohnungsgrösse im Schnitt etwa 2.050 Franken zahlen. Genau diese Lücke ist der Grund für den vorigen Abschnitt.

Unter den grösseren Städten sind Biel mit rund 1.380 Franken und St. Gallen mit etwa 1.620 Franken für vier Zimmer am günstigsten.

Auf Kantonsebene gehören Genf, Zürich und Zug zu den teuersten, während Jura, Neuenburg und Wallis deutlich darunter liegen. Im Jahresvergleich zum Juni 2026 legten Nidwalden mit 8,3 und Graubünden mit 6,7 Prozent am stärksten zu, Genf um 5,3 und Zürich um 3,3 Prozent; Bern blieb mit 1,5 Prozent darunter.

Als Faustregel für dein Budget gilt in der Schweiz, dass die Bruttomiete nicht mehr als dreissig bis fünfunddreissig Prozent des Nettoeinkommens ausmachen sollte — viele Verwaltungen prüfen das im Bewerbungsverfahren aktiv und sortieren aus, wer darüber liegt.

Und ein Hinweis, der in Kantonen wie Jura oder St. Gallen zählt: Dort beträgt die Lücke zwischen Bestands- und Angebotsmieten nur etwa fünf Prozent. Ein Umzug innerhalb der Region kostet dich dort also kaum etwas — anders als in Genf oder Zug, wo er dich für Jahre festlegt.

8. Typische Fallen und Betrugsmaschen

Die dreissig Tage verstreichen lassen. Die teuerste Unterlassung in der Schweiz, und sie passiert lautlos.

Das amtliche Formular nicht verlangen. In neun Kantonen steht es dir zu. Wer es nicht bekommt, sollte danach fragen — und zwar vor der Unterschrift.

Nebenkosten ohne ausdrückliche Vereinbarung akzeptieren. Was nicht einzeln im Vertrag steht, ist in der Miete enthalten.

Die Kaution auf ein Konto des Vermieters überweisen. Das Depot muss auf deinen Namen lauten. Alles andere ist unzulässig.

Den Kündigungstermin übersehen. Drei Monate auf einen ortsüblichen Termin — nicht drei Monate ab heute.

Die Mietkautionsversicherung ungeprüft nehmen. Rechne aus, was die Prämien über die Mietdauer kosten.

Vorkasse ohne Besichtigung. Der angebliche Eigentümer ist im Ausland, der Schlüssel kommt gegen Zahlung per Post. Diesen Schlüssel gibt es nicht — auch nicht in der Schweiz.

9. Deine Reihenfolge

1. Dossier vorbereiten, bevor du suchst: Ausweiskopie, Arbeitsvertrag, Lohnnachweise, Bonitätsauskunft aus dem Herkunftsland. Sobald du in der Schweiz gemeldet bist, den Betreibungsregisterauszug nachholen.
2. Zwischenlösung für die ersten Wochen organisieren, damit du eine Adresse hast.
3. Innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle anmelden — und in jedem Fall vor dem ersten Arbeitstag.
4. Aufenthaltsbewilligung beantragen, Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten abschliessen.
5. Wohnung besichtigen und Dossier vollständig einreichen.
6. Vor der Unterschrift nach dem amtlichen Formular zum Anfangsmietzins fragen, wenn dein Kanton dazugehört.
7. Vertrag lesen: Kündigungstermine, welche Nebenkosten einzeln aufgeführt sind, Höhe des Depots.
8. Depot auf ein Sperrkonto auf deinen Namen einzahlen.
9. Übergabeprotokoll gemeinsam ausfüllen, jeden vorhandenen Mangel eintragen, fotografieren, beide unterschreiben.
10. Den Tag der Schlüsselübergabe notieren und dreissig Tage später als Frist eintragen. Bis dahin entscheiden, ob du den Anfangsmietzins anfichst.
11. Zähler und Internet umschreiben.

Zum Schluss

Die Schweiz ist das teuerste Land in diesem Handbuch und zugleich eines der am besten geregelten. Fast alles, was dir dort passieren kann, hat eine Form, eine Frist und eine kostenlose Anlaufstelle.

Das Entscheidende ist deshalb nicht, gut zu verhandeln, sondern die Fristen zu kennen. Dreissig Tage für den Anfangsmietzins, dreissig Tage gegen eine Kündigung, vierzehn Tage für die Anmeldung, drei Monate für die Krankenversicherung. Wer sich diese vier Zahlen an den Kühlschrank hängt, ist in der Schweiz besser aufgestellt als die meisten Einheimischen.

Wenn du stattdessen kaufen willst, findest du den passenden Weg in unserem Artikel zum Immobilienkauf in der Schweiz — dort gelten für Ausländer allerdings eigene Beschränkungen.

Stand: Juli 2026. Mietrecht ist in der Schweiz teils kantonal ausgestaltet, und die Formularpflicht ändert sich — Bern hat sie erst zum 1. Dezember 2025 eingeführt. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung; bei einem konkreten Vertrag hilft der Mieterinnen- und Mieterverband deines Kantons weiter.

Stand: 29.7.2026

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