Steuern und Finanzen
Steuern und Finanzen in der Schweiz – was Zuziehende wissen müssen
Bund, Kanton und Gemeinde besteuern getrennt — deine Gemeinde ist damit eine Steuerentscheidung. Dazu die Quellensteuer der ersten Jahre samt ihrer Frist, die Vermögenssteuer, der Eigenmietwert und zwei Punkte, die nur die Schweiz kennt.
Steuern sind in der Schweiz das Gegenteil von einheitlich: Bund, Kanton und Gemeinde besteuern getrennt, und was du zahlst, hängt davon ab, in welcher Gemeinde du wohnst. Zwischen zwei Nachbarorten können Welten liegen. Für Zuziehende heißt das: Die Wohnortwahl ist eine Steuerentscheidung — und für die ersten Jahre gilt ohnehin ein eigenes Verfahren.
Drei Ebenen, ein Steuersatz
Die direkte Bundessteuer ist landesweit gleich und moderat. Darauf kommen die Kantonssteuer und die Gemeindesteuer, oft ausgedrückt als Vielfaches eines Grundtarifs. Die Unterschiede sind erheblich: Ein Kanton wie Zug liegt weit unter Genf oder Bern, und innerhalb eines Kantons unterscheiden sich die Gemeinden noch einmal.
Dazu kommt in den meisten Kantonen eine Vermögenssteuer auf das Nettovermögen — die gibt es in Deutschland nicht, und sie wird von Zuziehenden regelmäßig übersehen.
Kirchensteuer wird erhoben, wenn du einer anerkannten Landeskirche angehörst; bei der Anmeldung wirst du danach gefragt.
Die Quellensteuer — für die ersten Jahre
Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen zunächst Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab, ähnlich der deutschen Lohnsteuer. Eine eigene Steuererklärung ist dann zunächst nicht nötig.
Zwei Dinge solltest du dazu wissen. Erstens: Übersteigt dein Einkommen eine bestimmte Grenze, wirst du zusätzlich ordentlich veranlagt und musst doch eine Erklärung abgeben. Zweitens: Bestimmte Abzüge — etwa Einzahlungen in die Säule 3a, Weiterbildungskosten oder Unterhaltszahlungen — sind in der Quellensteuer nicht enthalten. Du kannst sie über einen Antrag nachträglich geltend machen, aber nur innerhalb einer Frist im Folgejahr. Wer sie versäumt, verschenkt Geld.
Die ordentliche Veranlagung
Mit der Niederlassungsbewilligung C, bei Selbständigkeit oder bei Überschreiten der Einkommensgrenze gibst du eine Steuererklärung ab, wie es Schweizerinnen und Schweizer tun. Sie umfasst Einkommen und Vermögen.
Eine Schweizer Eigenheit: Wer selbst im eigenen Haus wohnt, versteuert einen Eigenmietwert — einen fiktiven Mietertrag — als Einkommen, kann dafür aber Hypothekarzinsen und Unterhalt abziehen. Das ist der Grund, warum in der Schweiz Hypotheken oft nicht getilgt, sondern gehalten werden.
Die Säule 3a
Einzahlungen in die private Vorsorge sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das ist die wichtigste legale Steuersparmöglichkeit für Angestellte — und Neuzuziehende entdecken sie oft erst nach Jahren. Der Betrag muss bis Jahresende eingezahlt sein.
Was Deutschland weiter besteuert
Auch nach dem Wegzug bleiben Mieteinkünfte aus deutschen Immobilien, Einkünfte aus einem deutschen Gewerbebetrieb und Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen in Deutschland steuerpflichtig. Die Aufteilung regelt das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz — und dieses Abkommen hat Besonderheiten, die es bei EU-Nachbarn so nicht gibt.
Zwei davon solltest du kennen. Für Grenzgänger gibt es eine eigene Regelung mit begrenztem Steuerabzug im Arbeitsstaat und Besteuerung im Wohnstaat. Und für Personen, die aus Deutschland in die Schweiz ziehen, kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen noch für einige Jahre nach dem Wegzug ein erweitertes Besteuerungsrecht ausüben.
Das ist keine Randnotiz: Es ist der Punkt, an dem ein Wegzug in die Schweiz sich steuerlich von einem Wegzug nach Ungarn oder Spanien unterscheidet. Lass dir deinen Fall vorher durchrechnen.
Wenn du Anteile an einer Firma hältst
Bei einem Wegzug aus Deutschland kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen: Wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gelten als veräußert, und der Wertzuwachs wird besteuert, obwohl kein Geld geflossen ist. Für die Schweiz gelten dabei eigene Regeln. Wer Anteile hält, klärt das vor dem Umzug mit einem Steuerberater — nachher ist es zu spät.
Häufige Fehler
Die Gemeinde ohne Blick auf den Steuerfuß wählen.
Die Vermessung des Vermögens vergessen — die Vermögenssteuer gibt es wirklich.
Die Frist für die nachträgliche Korrektur der Quellensteuer versäumen.
Die Säule 3a nicht nutzen.
Bei Firmenanteilen ohne Beratung wegziehen.
Was du zuerst tust
Vor dem Umzug: Steuerbelastung der in Frage kommenden Gemeinden vergleichen, die Aufteilung deiner Einkünfte klären lassen, bei Beteiligungen einen Berater einschalten. Nach dem Umzug: prüfen, ob du quellenbesteuert wirst, die Fristen im Folgejahr notieren und die Säule 3a einrichten.