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Haustiere und Einreise

Haustiere und Einreise in die Schweiz – Hund, Katze und die Schweizer Regeln

Die Schweiz ist kein EU-Land — das Tier gehört ins Übersiedlungsgut und wird am Zoll angemeldet. Dazu das Einfuhrverbot für kupierte Hunde, die AMICUS-Meldung, die Hundesteuer der Gemeinde und Regeln, die je Kanton verschieden sind.

7 Min. Lesezeit · 🇨🇭 Schweiz

Haustiere und Einreise in die Schweiz – Hund, Katze und die Schweizer Regeln

Hund und Katze reisen aus Deutschland und Österreich unkompliziert in die Schweiz — die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, wird beim Heimtierverkehr aber wie ein EU-Staat behandelt. Zwei Dinge unterscheiden sie trotzdem vom übrigen Europa: eine Zollgrenze, an der du dein Tier anmelden musst, und ein Einfuhrverbot, das mehr Hunde trifft, als die meisten erwarten.

Was das Tier für die Einreise braucht

Einen Mikrochip zur Kennzeichnung, und zwar vor der Impfung. Eine Impfung, die vor dem Chip liegt, wird nicht anerkannt und muss wiederholt werden.

Eine gültige Tollwutimpfung. Das Tier muss dafür mindestens zwölf Wochen alt sein, zwischen Impfung und Einreise müssen einundzwanzig Tage liegen. Bei lückenlos aufgefrischter Impfung entfällt die Wartezeit.

Den EU-Heimtierausweis von einem ermächtigten Tierarzt, mit Chipnummer und Impfung eingetragen. Eine Blutuntersuchung ist nicht nötig, eine Quarantäne gibt es nicht.

Bis zu fünf Tiere reisen als Heimtiere mit. Ab dem sechsten gilt die gewerbliche Verbringung mit eigenem Verfahren und Gesundheitszeugnis.

Der Unterschied: die Zollgrenze

Das ist der Punkt, den Zuziehende aus der EU nicht auf dem Schirm haben. Die Schweiz gehört nicht zur Zollunion, deshalb ist die Einreise mit einem Tier eine Einfuhr — sie ist beim Zoll anzumelden.

Kommt das Tier im Rahmen des Umzugs mit deinem Hausrat, gehört es ins Übersiedlungsgut und bleibt abgabenfrei. Reist du getrennt oder bringst du das Tier später nach, kann es als eigenständige Einfuhr behandelt werden, mit Mehrwertsteuer auf den Wert. Wähle beim Grenzübertritt den Weg mit Anmeldung und führ die Papiere griffbereit mit — im Handgepäck, nicht im Umzugswagen.

Das Einfuhrverbot für kupierte Hunde

Die Schweiz verbietet die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute. Das gilt auch dann, wenn der Eingriff im Herkunftsland erlaubt war und lange zurückliegt.

Für einen Umzug mit dauerhafter Wohnsitznahme gibt es Ausnahmen, die aber beantragt und belegt werden müssen — nicht am Grenzübergang improvisiert. Wenn dein Hund betroffen ist, kläre das schriftlich mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, bevor du fährst.

Nach der Ankunft: Registrierung

Hunde müssen in der Schweiz in der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfasst sein. Die Meldung läuft über deine Wohngemeinde und einen Tierarzt und ist an eine kurze Frist nach der Einreise gebunden. Sie ist keine Formsache: Ohne Registrierung gibt es Ärger mit der Gemeinde, und im Schadensfall steht dein Hund gewissermaßen nicht existent da.

Die Hundesteuer

Sie wird von der Gemeinde erhoben und ist deutlich höher als in Deutschland — je nach Gemeinde und Kanton mehrere hundert Franken im Jahr, für den zweiten Hund oft mehr als für den ersten. Frag bei der Anmeldung im Einwohneramt nach dem Betrag deiner Gemeinde; die Unterschiede zwischen zwei Nachbarorten können erheblich sein.

Kantonale Regeln

Die Schweiz regelt Hundehaltung kantonal, und die Unterschiede sind groß. Manche Kantone führen Listen bestimmter Rassen, für die eine Bewilligung, ein Leinen- oder Maulkorbzwang oder ein Sachkundenachweis gilt; andere kennen nichts dergleichen. Einzelne Kantone verlangen einen Ausbildungskurs für Halter.

Erkundige dich beim Veterinäramt deines künftigen Kantons, bevor du ziehst — nicht bei einem Forum, denn was in Zürich gilt, gilt im Wallis nicht.

Der Alltag

Die Schweiz ist hundefreundlich: Hunde dürfen in vielen Restaurants mit, in Bahn und Bus fahren sie gegen ein Billett mit. Dafür wird strikte Rücksicht erwartet — Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit, kein freies Laufen auf Weiden mit Vieh, und Hinterlassenschaften werden aufgeräumt, immer.

Ein Punkt für Bergwanderungen: Herdenschutzhunde bewachen Schaf- und Ziegenherden auf den Alpen und reagieren auf fremde Hunde. Die Wanderwege sind entsprechend beschildert; nimm die Hinweise ernst und umgeh die Herde weiträumig.

Tierärzte und Kosten

Die tierärztliche Versorgung ist ausgezeichnet und teuer — auf schweizerischem Preisniveau. Eine Tierkrankenversicherung ist hier verbreiteter als in Deutschland und für junge Hunde oder große Rassen eine Überlegung wert.

Die Tierhalterhaftpflicht ist in manchen Kantonen vorgeschrieben und in jedem Fall dringend zu empfehlen; meist ist sie Teil der Privathaftpflicht, aber prüfe, ob Hunde eingeschlossen sind.

Häufige Fehler

Die einundzwanzig Tage nach der Impfung übersehen.

Chippen lassen, nachdem geimpft wurde.

Das Tier am Zoll nicht anmelden, weil man es aus der EU nicht kennt.

Mit einem kupierten Hund ohne vorherige Klärung an die Grenze fahren.

Die AMICUS-Meldung und die Hundesteuer aufschieben.

Der Zeitplan

Rechne rückwärts: Chip und Impfung mindestens vier Wochen vor der Abreise, kantonale Regeln vorher klären, Papiere ins Handgepäck, am Zoll anmelden, in der ersten Woche nach der Ankunft AMICUS-Meldung und Anmeldung bei der Gemeinde erledigen.

Stand: 17.8.2026

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