Auto und Verkehr
Auto und Verkehr in der Schweiz
Ein Fahrzeug einzuführen heißt Zoll, Sperrfrist und technische Prüfung. Dazu die Jahresvignette ohne kürzere Alternative, die Höhe der Bussen — und die Umtauschpflicht des Führerscheins, die anders als in EU-Ländern nicht optional ist.
Ein Auto in die Schweiz mitzunehmen ist machbar, aber es ist die aufwendigste Einfuhr in dieser Reihe — weil eine Zollgrenze dazwischenliegt und weil die Schweiz eigene technische Anforderungen stellt. Wer den Ablauf kennt, kommt gut durch; wer improvisiert, steht mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug da.
Die erste Frage: mitnehmen oder hier kaufen?
Rechne beides gegeneinander. Für das eigene Fahrzeug spricht der bekannte Zustand, dagegen sprechen die Kosten der Einfuhr und der Prüfung. Gebrauchtwagen sind in der Schweiz nicht billig, Neuwagen dafür oft günstiger als in Deutschland — der Vergleich fällt je nach Fahrzeug unterschiedlich aus.
Der Zoll
Ein Fahrzeug gehört nicht zum abgabenfreien Übersiedlungsgut im engeren Sinn, sondern wird gesondert angemeldet. Bringst du es im Rahmen der Wohnsitzverlegung mit und hast es vorher eine Mindestzeit besessen und benutzt, kann es abgabenfrei eingeführt werden — dafür brauchst du das Zolldokument für Übersiedlungsgut und den Nachweis deiner Wohnsitznahme.
Diese Abgabenfreiheit ist an eine Sperrfrist geknüpft: Innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Einfuhr darfst du das Fahrzeug nicht verkaufen, sonst werden die Abgaben nachgefordert.
Anmelden musst du an einer besetzten Zollstelle zu deren Öffnungszeiten. Fahr nicht nachts über einen unbesetzten Grenzübergang.
Die Papiere
Beide Teile der deutschen Zulassungsbescheinigung im Original, also auch den Brief. Die europäische Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, das COC-Papier — ohne sie wird die Prüfung deutlich aufwendiger. Den Kaufnachweis. Dazu Anmeldebestätigung der Gemeinde und Ausländerausweis.
Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast, gehört es dir nicht: Ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers gibt es keine Ausfuhr und keinen Brief. Oft ist die Ablösung des Vertrags der einfachere Weg.
Die Zulassung
Zuständig ist das Strassenverkehrsamt deines Kantons. Der Weg führt über eine technische Prüfung, die Motorfahrzeugkontrolle, bei der das Fahrzeug auf Schweizer Vorschriften geprüft wird. Kleinere Anpassungen können nötig werden.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Versicherungsnachweis: Die Haftpflicht muss abgeschlossen sein, bevor du das Kontrollschild bekommst — der Versicherer meldet das elektronisch ans Amt.
Danach folgt die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die sich je nach Kanton nach Hubraum, Gewicht oder Emissionen richtet und deutlich unterschiedlich ausfällt.
Die Frist für die Einfuhrzulassung ist kurz — sie beginnt mit der Wohnsitznahme. Kümmere dich früh darum.
Die Autobahnvignette
Für die Benutzung der Nationalstrassen brauchst du die Vignette. Es gibt sie nur als Jahresvignette; kürzere Zeiträume existieren nicht. Sie ist als Klebevignette und elektronisch erhältlich und gilt vom Dezember des Vorjahres bis Januar des Folgejahres. Ohne sie droht eine Busse plus Nachkauf.
Der Führerschein
Der deutsche Führerschein gilt zunächst weiter. Nach einer Frist ab der Wohnsitznahme musst du ihn jedoch in einen Schweizer Führerausweis umtauschen — das ist nicht optional, sondern vorgeschrieben, und die Frist ist knapper, als die meisten denken. Beim Umtausch wird der deutsche Schein eingezogen.
Ein alter Papierführerschein ohne Ablaufdatum gehört noch in Deutschland getauscht.
Fahren in der Schweiz
Die Verkehrsregeln werden ernst genommen, und die Bussen sind hoch — bei Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich höher als in Deutschland, mit einem eigenen Straftatbestand für grobe Verstöße, der Freiheitsstrafe und Fahrzeugeinzug vorsieht. Kontrolliert wird konsequent, auch automatisch.
Die Promillegrenze ist niedrig, für Neulenker gilt null. Auf Pässen und im Winter ist die Ausrüstung entscheidend; Schneeketten gehören in Bergkantonen zur Grundausstattung, und einzelne Strecken sind zeitweise gesperrt.
Häufige Fehler
Ohne COC-Papier ankommen.
Das Fahrzeug innerhalb der Sperrfrist verkaufen und Abgaben nachzahlen müssen.
Die Umtauschfrist für den Führerschein verstreichen lassen.
Die Vignette vergessen, weil man sie aus dem Nachbarland tageweise kennt.
Die Höhe der Bussen unterschätzen.
Was du zuerst tust
Vor dem Umzug: Papiere zusammensuchen, Zustimmung des Eigentümers bei Finanzierung, Kosten gegen einen Kauf vor Ort rechnen. An der Grenze: an besetzter Zollstelle anmelden. Danach: Versicherung, technische Prüfung, Zulassung, Vignette — und den Führerscheinumtausch in den Kalender.