Anmeldung und Wohnsitz
Anmeldung und Wohnsitz in der Schweiz – der Weg zur Aufenthaltsbewilligung
Nach der Einreise hast du wenige Tage, nicht drei Monate. Welcher Ausweis aus deiner Lage folgt — B, L oder C —, was du zum Termin mitbringst und was passiert, wenn du die Krankenversicherung aufschiebst.
Die Anmeldung in der Schweiz ist streng terminiert und läuft anders als in der EU: Du meldest dich bei deiner Wohnsitzgemeinde an, und aus dieser Anmeldung heraus entsteht deine Aufenthaltsbewilligung. Sie ist kein Formular unter vielen, sondern der Beginn einer kurzen Kette mit engen Fristen — die Krankenversicherung etwa muss binnen weniger Monate stehen und gilt rückwirkend ab Einreise.
Die Frist, die sofort läuft
Nach der Einreise musst du dich innerhalb weniger Tage bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde anmelden. Das ist deutlich kürzer als die drei Monate, die du aus EU-Ländern kennst. Vereinbare den Termin, bevor du fährst — in größeren Städten sind Termine knapp.
Welche Bewilligung du bekommst
Über das Freizügigkeitsabkommen haben EU- und EFTA-Bürger Anspruch auf Aufenthalt, wenn sie arbeiten oder sich selbst tragen können. Welcher Ausweis daraus wird, hängt an deiner Lage.
Bei einem Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr oder unbefristet gibt es den Ausweis B, die Aufenthaltsbewilligung. Bei kürzeren Verträgen den Ausweis L, die Kurzaufenthaltsbewilligung. Wer ohne Erwerbstätigkeit zuzieht, bekommt ebenfalls einen B, muss aber ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung nachweisen. Nach mehreren Jahren ununterbrochenen Aufenthalts folgt der Ausweis C, die Niederlassungsbewilligung — für Deutsche und Österreicher in der Regel nach fünf Jahren.
Der Ausweis ist an Kanton und Gemeinde gebunden. Ziehst du um, meldest du dich am alten Ort ab und am neuen an; ein Kantonswechsel ist meldepflichtig.
Was du zum Termin mitbringst
Gültiger Personalausweis oder Reisepass für jede Person. Den Arbeitsvertrag oder, ohne Erwerbstätigkeit, den Nachweis über ausreichende Mittel. Den Mietvertrag oder die Wohnungsbestätigung. Ein Passfoto. Bei Familien die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder, am besten in der mehrsprachigen internationalen Fassung.
Die Abmeldebescheinigung aus Deutschland gehört dazu — sie belegt, dass du deinen Lebensmittelpunkt verlegt hast.
Für den Ausweis wird eine Gebühr erhoben, die je nach Kanton unterschiedlich ausfällt. Biometrische Daten werden in der Regel bei einem gesonderten Termin erfasst.
Die Kette danach
Aus der Anmeldung ergibt sich das Weitere, und zwar in dieser Reihenfolge.
Die Krankenversicherung. Sie ist obligatorisch, wird pro Person abgeschlossen und muss innerhalb einer Frist nach der Anmeldung stehen; die Deckung gilt rückwirkend ab dem Tag der Einreise. Wer die Frist verstreichen lässt, wird von Amts wegen einer Kasse zugewiesen — meist nicht der günstigsten.
Das Bankkonto. Es setzt in der Regel die Anmeldebestätigung voraus.
Der Betreibungsregisterauszug. Er weist aus, ob gegen dich Zahlungsbefehle laufen, und wird bei Wohnungsbewerbungen fast immer verlangt. Frisch zugezogen ist er leer — das ist normal und wird akzeptiert.
Die Serafe-Abgabe für Radio und Fernsehen. Sie hängt am Haushalt und wird automatisch fällig, sobald du gemeldet bist. Sie kommt ungefragt, und sie kommt sicher.
Wenn Familie mitzieht
Ehepartner und Kinder haben über den Familiennachzug ein eigenes Aufenthaltsrecht, das an deines gekoppelt ist. Jede Person braucht aber ihren eigenen Ausweis, ihre eigene Krankenversicherung und ihre eigene Prämie. Bring die Urkunden für alle mit.
Was Zuziehende überrascht
Die Gemeinde ist in der Schweiz eine handfeste Größe. Sie entscheidet über Steuerfuß, Gebühren, Hundesteuer und Schulzuteilung, und die Unterschiede zwischen zwei Nachbarorten sind real. Wo du dich anmeldest, ist deshalb keine Formalie.
Und die Verwaltung ist schnell und verbindlich — was zugesagt wird, gilt. Umgekehrt wird erwartet, dass du Fristen einhältst. Das ist der Ton, auf den du dich einstellen solltest.
Häufige Fehler
Die kurze Anmeldefrist mit den drei Monaten aus EU-Ländern verwechseln.
Die Krankenversicherung aufschieben und zugewiesen werden.
Ohne Abmeldebescheinigung und ohne Urkunden zum Termin erscheinen.
Den Kantons- oder Gemeindewechsel nicht melden.
Was du am Ende hast
Anmeldebestätigung, Ausländerausweis, Krankenversicherungspolice, Bankkonto. Damit bist du in der Schweiz handlungsfähig. Rechne mit zwei bis sechs Wochen, bis der Ausweis physisch vorliegt — die Bestätigung der Gemeinde reicht in der Zwischenzeit für fast alles.