Steuern und Finanzen
Steuern auf den Philippinen: deutsche Rente, TIN und BIR
Warum die Philippinen deine ausländischen Einkünfte nicht besteuern, warum die gesetzliche deutsche Rente trotzdem in Deutschland steuerpflichtig bleibt und wie du Konto, Steuernummer und Geldtransfer regelst.
Die Philippinen gehen mit Auswanderern steuerlich großzügig um: Wer als Ausländer dort lebt, zahlt Einkommensteuer nur auf das, was er auf den Philippinen verdient. Deine deutsche Rente, Mieten aus Deutschland oder Zinsen auf einem deutschen Konto interessieren das philippinische Finanzamt nicht. Ganz steuerfrei bist du damit aber nicht, denn die gesetzliche deutsche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Wer das weiß, plant richtig und erlebt keine Überraschung mit einem Bescheid aus Neubrandenburg.
Was die Philippinen besteuern
Zuständig ist das Bureau of Internal Revenue, kurz BIR. Als Ausländer mit Wohnsitz auf den Philippinen giltst du als resident alien und wirst nur mit Einkünften aus philippinischen Quellen besteuert. Dazu gehören ein Gehalt von einem philippinischen Arbeitgeber, Mieten aus einer Wohnung vor Ort und Gewinne aus einem eigenen Betrieb.
Zinsen auf philippinischen Bankkonten versteuert die Bank direkt: 20 Prozent werden einbehalten, eine Erklärung musst du dafür nicht abgeben. Das gilt auch für die Einlage beim Rentnervisum SRRV, wenn sie Zinsen bringt.
Wer auf den Philippinen arbeitet oder ein Geschäft betreibt, zahlt Einkommensteuer nach einem Stufentarif: Die ersten 250.000 Pesos im Jahr bleiben steuerfrei, danach steigt der Satz schrittweise bis auf 35 Prozent. Die Erklärung gibst du bis Mitte April für das Vorjahr ab. Viele lassen das von einem örtlichen Buchhalter machen, der die Formulare des BIR kennt; das kostet wenig und erspart Strafzuschläge.
Für viele Schritte im Alltag brauchst du eine Steuernummer, die Tax Identification Number, kurz TIN. Banken fragen oft danach, beim Kauf einer Wohnung ist sie Pflicht. Du beantragst sie beim BIR-Büro deines Bezirks mit Pass und ACR I-Card.
Die deutsche Rente
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen weist die gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung allein Deutschland zu. Sie bleibt dort beschränkt steuerpflichtig, auch wenn die Philippinen sie nicht besteuern. Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg, das sich um alle Rentner im Ausland kümmert. Es schreibt dich an und fordert eine Erklärung.
Als beschränkt Steuerpflichtiger bekommst du keinen Grundfreibetrag. Wenn fast dein ganzes Einkommen aus Deutschland kommt, kannst du deshalb beantragen, wie ein Einwohner behandelt zu werden. Das lohnt sich, wenn mindestens 90 Prozent deiner Einkünfte in Deutschland versteuert werden oder deine übrigen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben, 2026 sind das 12.348 Euro. Das Formular heißt „Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht" und steht bei ELSTER.
Für Beamtenpensionen gilt dasselbe: Sie werden in Deutschland versteuert. Betriebsrenten und private Renten ordnet das Abkommen je nach Art unterschiedlich zu. Lass die Einordnung jeder einzelnen Rente vor dem Umzug von einem Steuerberater prüfen, der mit Auslandsrentnern arbeitet.
Der Wegzug aus Deutschland
Unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleibt, wer dort weiter eine Wohnung hat, die er jederzeit nutzen kann. Das gilt auch für eine Wohnung, die leer steht. Wer ganz weg will, gibt sie auf oder vermietet sie langfristig an Fremde.
Dem Finanzamt teilst du den Wegzug mit, die letzte Erklärung für das Jahr des Umzugs gibst du noch ab. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens einem Prozent hält, sollte vorher die Wegzugsbesteuerung klären lassen: Beim Wegzug wird der Wertzuwachs dieser Anteile besteuert, als hättest du sie verkauft.
Für Österreicher und Schweizer
Österreich und die Schweiz haben eigene Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen, die Renten und Pensionen teils anders zuordnen als das deutsche. Die Regeln oben gelten deshalb nur für deutsche Einkünfte. Wer eine österreichische Pension oder eine AHV-Rente bezieht, lässt die Zuordnung vor dem Umzug prüfen. Die Renten selbst werden in beiden Fällen auf die Philippinen gezahlt, denn beide Länder haben mit den Philippinen ein Abkommen über die Rentenversicherung.
Erbschaft und Vermögen
Stirbt jemand mit Vermögen auf den Philippinen, fällt dort die Estate Tax an, 6 Prozent auf das Nachlassvermögen im Land. Ein Erbschaftsteuerabkommen mit Deutschland gibt es nicht. Deutschland rechnet die philippinische Steuer nur auf Antrag an, und wer Deutschland verlassen hat, bleibt als Deutscher noch fünf Jahre lang voll erbschaftsteuerpflichtig. Mehr dazu steht in der Vorsorge-Mappe.
Konto und Geld
Ein philippinisches Konto eröffnest du mit Pass, ACR I-Card, Wohnsitznachweis und oft der TIN; als Tourist in den ersten Wochen geht es bei vielen Banken noch nicht. Die großen Banken wie BDO, BPI und Metrobank haben Filialen im ganzen Land, auf kleinen Inseln oft nur einen Automaten.
Geldautomaten geben je Abhebung nur begrenzte Beträge aus und verlangen bei ausländischen Karten eine Gebühr für jeden Vorgang. Überweisungen aus Deutschland laufen über internationale Dienste günstiger als über die Hausbank. Die Deutsche Rentenversicherung überweist auf Wunsch auch direkt auf ein philippinisches Konto; wegen des Wechselkurses behalten viele das deutsche Konto und überweisen selbst.
Wer eine Wohnung kaufen will, schickt das Geld aus dem Ausland als Überweisung in Fremdwährung und lässt sich den Eingang von der Bank bestätigen. Nur so kannst du den Erlös bei einem späteren Verkauf wieder ausführen.
Bargeld ist im Alltag weiter wichtig, besonders auf dem Land und auf kleinen Märkten. In den Städten zahlst du zunehmend mit dem Handy über GCash oder Maya.
Die Schritte vor und nach dem Umzug
- in Deutschland die Wohnung aufgeben oder fest vermieten
- dem Finanzamt den Wegzug mitteilen und die letzte Erklärung einplanen
- bei gesetzlicher Rente das Finanzamt Neubrandenburg und den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht prüfen
- Betriebs- und Privatrenten vor dem Umzug einzeln einordnen lassen
- bei Firmenanteilen die Wegzugsbesteuerung vorab klären
- auf den Philippinen die TIN beim BIR beantragen
- Konto eröffnen, sobald die ACR I-Card da ist