Immobilien und Notar
Immobilien in Panama: Titel oder Besitzrecht — das ist die Frage
Ausländer dürfen in Panama kaufen wie Einheimische, ohne Sondergenehmigung und ohne Wohnsitz. Der Unterschied, an dem alles hängt, liegt woanders: Ein Teil des Landes ist im Grundbuch eingetragen, ein anderer nicht. Wer das verwechselt, kauft ein Recht statt eines Eigentums. Dazu der Ablauf beim Notar, die Kosten und die Grundsteuer, die viele zu hoch bezahlen.
Ein Haus am Wasser in Bocas del Toro, Palmen bis an den Zaun, und der Preis liegt unter dem, was in Deutschland eine Garage kostet. Genau an dieser Stelle sollte man langsamer werden. Nicht, weil Panama gefährlich wäre — sondern weil ein niedriger Preis in Panama fast immer einen Grund hat, und der Grund steht selten im Inserat.
AUSLÄNDER SIND BEIM KAUF GLEICHGESTELLT
Artikel 47 der panamaischen Verfassung schützt Privateigentum, und zwar für Panamaer und Ausländer gleichermaßen. Du brauchst keine Sondergenehmigung, keine Aufenthaltsgenehmigung und keine panamaische Gesellschaft. Du darfst auf deinen eigenen Namen kaufen, so viele Objekte, wie du willst, und alles läuft in US-Dollar.
Drei Ausnahmen gibt es:
Grundstücke innerhalb von zehn Kilometern zur Staatsgrenze dürfen Ausländer nicht erwerben. Das steht in Artikel 291 der Verfassung und betrifft Teile von Chiriquí, Bocas del Toro und Darién — also ausgerechnet Gegenden, die bei Auswanderern beliebt sind.
Land der indigenen Comarcas — Ngäbe-Buglé, Emberá-Wounaan, Guna Yala — ist Kollektivbesitz und nicht käuflich.
Auf manchen Inseln vergibt der Staat nur Konzessionen auf Zeit, verlängerbar über zwanzig bis vierzig Jahre, statt echtem Eigentum.
DIE UNTERSCHEIDUNG, AN DER ALLES HÄNGT
Panama kennt zwei völlig verschiedene Formen, Land zu besitzen.
Das titulierte Grundstück, título de propiedad, ist im Registro Público eingetragen — mit Flurstücknummer, Katasterbeschreibung und Eigentümernamen. Das entspricht dem, was du aus dem deutschen Grundbuch kennst. Es lässt sich beleihen, verkaufen und vererben, und der Schutz ist vollständig.
Das Besitzrecht, derecho posesorio, ist etwas anderes. Der Besitz ist legal und wird von der Landbehörde ANATI anerkannt, aber die Fläche ist nicht im Grundbuch eingetragen — der Staat hält formal den Titel. Private Papiere reichen in Panama als Nachweis aus, dass jemand ein Grundstück besitzt.
Was daraus folgt, ist unangenehm konkret. Auf ein Besitzrecht bekommst du keine Hypothek. Der Weiterverkauf ist schwierig, weil der Käuferkreis klein ist. Grenzstreitigkeiten sind häufig, weil es keinen eingetragenen Katasterplan gibt. Und wenn ein Dritter ein älteres Besitzrecht an derselben Fläche nachweist oder der Staat die Fläche zurückfordert, sind deine Möglichkeiten begrenzt.
Besitzrechte findest du vor allem auf dem Land, auf Inseln und an Strandabschnitten. Bocas del Toro besteht zu großen Teilen daraus. In den Städten, in Coronado und in Punta Pacífica ist praktisch alles tituliert.
Es gibt ein Verfahren, ein Besitzrecht in einen Titel umzuwandeln. Es dauert, es kostet, und es steht in der Regel nur dem langjährigen Rechteinhaber offen — nicht dem Ausländer, der letzte Woche gekauft hat.
Der Rat aller panamaischen Kanzleien lautet deshalb gleich: Als Ausländer kaufst du tituliertes Land. Alles andere nur, wenn du das Risiko wirklich verstanden hast und verkraften kannst.
WIE EIN KAUF ABLÄUFT
Zuerst kommt der Vorvertrag beim Anwalt. Er legt Preis und Fristen fest, üblich sind zehn Prozent Anzahlung auf ein Treuhandkonto. Das Geld geht auf das Anderkonto deines Anwalts, niemals direkt an den Verkäufer.
Dann die Prüfung. Ein aktueller Auszug aus dem Registro Público zeigt, wer eingetragen ist und welche Lasten daran hängen — Hypotheken, Pfandrechte, laufende Verfahren, Rechte Dritter. Dazu die offenen Rechnungen: Der Verkäufer muss Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Wasserbehörde IDAAN und der Steuerbehörde DGI beibringen. Unbezahlte Wasser- und Stromschulden hängen am Objekt, nicht an der Person.
Dann der Notar. Er gießt den Kaufvertrag in eine öffentliche Urkunde, die escritura pública. Beide Seiten unterschreiben vor ihm.
Und zuletzt die Eintragung im Registro Público. Erst damit bist du Eigentümer — die Unterschrift beim Notar allein genügt nicht.
Ein Punkt, der vielen Sorgen erspart: Der Kauf lässt sich über eine notarielle Vollmacht aus der Ferne abwickeln. Viele ausländische Käufer sehen sich das Objekt einmal an und erledigen den Rest von zu Hause aus.
WAS ES KOSTET
Auf der Käuferseite sind zwei bis vier Prozent des Kaufpreises realistisch: Anwalt, Notar und die Gebühren des Registro Público, letztere etwa ein halbes Prozent.
Auf der Verkäuferseite liegen die Steuern. Zwei Prozent Übertragungssteuer, das ITBI, berechnet auf den höheren der beiden Werte — Kaufpreis oder Katasterwert. Dazu drei Prozent Vorauszahlung auf die Kapitalertragsteuer, ebenfalls auf den höheren Wert. Die Maklerprovision von rund fünf Prozent trägt in Panama ebenfalls der Verkäufer.
Wichtig beim Vergleichen: Diese Verteilung ist die gesetzliche Regel, aber Verträge können davon abweichen. Lass dir schriftlich geben, wer was zahlt.
DIE GRUNDSTEUER, DIE VIELE ZU HOCH BEZAHLEN
Die jährliche Grundsteuer heißt impuesto de inmueble und richtet sich nach dem bei der ANATI eingetragenen Katasterwert. Das Gesetz 66 aus dem Jahr 2017 hat sie grundlegend umgebaut.
Für die selbstgenutzte Hauptwohnung — als Patrimonio Familiar Tributario oder als Vivienda Principal eingetragen — sind die ersten 120.000 US-Dollar Katasterwert steuerfrei. Zwischen 120.001 und 700.000 US-Dollar fallen 0,5 Prozent auf den übersteigenden Teil an, darüber 0,7 Prozent.
Alles, was nicht Hauptwohnsitz ist — Zweitwohnung, Anlageobjekt, Gewerbe, unbebautes Land —, fällt unter eine höhere Tabelle.
Und hier liegt der Fehler, der Jahr für Jahr Geld kostet: Die Vergünstigung kommt nicht von selbst. Sie muss bei der Steuerbehörde DGI beantragt werden, mit Ausweis, Eigentumstitel und Formular. Wer den Antrag nicht stellt, wird nach der teureren Tabelle veranlagt, auch wenn er dort wohnt. Pro Familie kann nur ein Objekt begünstigt werden.
Besitzrechte zahlen übrigens gar keine Grundsteuer — sie stehen ja nicht im Register. Was verlockend klingt, ist in Wahrheit nur die Kehrseite der fehlenden Eintragung.
DEIN ANWALT MUSS DEINER SEIN
Der häufigste teure Fehler ausländischer Käufer ist banal: Sie nehmen den Anwalt, den der Makler oder der Verkäufer empfiehlt. In Panama ist der Anwalt die entscheidende Instanz beim Immobilienkauf, nicht der Notar. Wenn er beiden Seiten dient, dient er dir nicht.
Nimm einen eigenen, in Panama zugelassenen Anwalt, und lass ihn vor der Anzahlung den Grundbuchauszug ziehen.
WENN DER KAUF ZUM VISUM GEHÖREN SOLL
Beim Friendly Nations Visa zählt ein Immobilienkauf ab 200.000 US-Dollar als wirtschaftliche Verbindung. Die Bedingungen sind streng: lastenfrei auf deinen Namen eingetragen, mit Geld von außerhalb Panamas bezahlt, drei Jahre zu halten. Ein Besitzrecht wird dafür nicht anerkannt.
Beim Pensionado gilt eine andere Zahl: Wer eine Immobilie ab 100.000 US-Dollar besitzt, kommt schon mit 750 statt 1.000 US-Dollar Monatsrente durch.
KURZ GESAGT
Panama macht es Ausländern beim Kauf leichter als die meisten Länder Lateinamerikas. Der Preis dafür ist, dass du selbst wissen musst, was du kaufst. Ein eingetragener Titel ist so sicher wie ein deutscher Grundbucheintrag. Ein Besitzrecht ist ein Versprechen mit Lücken — und es liegt fast immer genau dort, wo die Aussicht am schönsten ist.
Ein aktueller Auszug aus dem Registro Público kostet fast nichts. Er ist das erste Papier, das du anforderst, bevor du über den Preis redest.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick nach dem Stand August 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Steuersätze, Freibeträge und Fristen können sich ändern. Lass jeden Kauf vor der Anzahlung von einem eigenen, in Panama zugelassenen Anwalt prüfen.