Steuern und Finanzen
Steuern in Österreich: deutsche Rente und Doppelbesteuerung
Wo deine deutsche Rente besteuert wird, wie der österreichische Tarif funktioniert, was bei Kapitalerträgen gilt und warum die fehlende Erbschaftsteuer in Österreich dich von der deutschen nicht befreit.
Österreich hat keine Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer und ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das die meisten Fragen sauber regelt. Trotzdem sind die Steuern der Punkt, an dem Umzügler am häufigsten Geld verlieren — weil sie in Deutschland nicht richtig aussteigen, weil die deutsche Rente anders behandelt wird als erwartet oder weil die Einkommensteuer in Österreich schneller steigt als gedacht.
Wann du in Österreich steuerpflichtig wirst
Unbeschränkt steuerpflichtig bist du in Österreich, sobald du dort einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ein Wohnsitz liegt schon vor, wenn du eine Wohnung innehast, die du jederzeit nutzen kannst. Die Meldung beim Meldeamt ist ein starkes Indiz, aber nicht allein entscheidend. Spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt gilt der gewöhnliche Aufenthalt als gegeben.
Behältst du gleichzeitig eine Wohnung in Deutschland, bist du in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig. Dann entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen von 2000, wo du als ansässig giltst: zuerst dort, wo du eine ständige Wohnstätte hast, bei zwei Wohnungen dort, wo der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt — Familie, Arbeit, Vereine, Arzt. Wer sauber wechseln will, gibt die deutsche Wohnung auf oder vermietet sie fest.
Der Tarif: progressiv mit sieben Stufen
Die österreichische Einkommensteuer steigt in Stufen: 0, 20, 30, 40, 48 und 50 Prozent, für Einkommen über einer Million Euro im Jahr 55 Prozent. Die Grenzen der Stufen werden seit 2023 jedes Jahr an die Inflation angepasst; der Eingangsbereich bis gut 13.000 Euro im Jahr bleibt steuerfrei.
Bei Arbeitnehmern ziehen die Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt ab. Eine Besonderheit ist das dreizehnte und vierzehnte Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Sie werden bis zu einer Grenze mit nur sechs Prozent besteuert. Das macht österreichische Bruttogehälter auf das Jahr gerechnet günstiger, als der Monatsbetrag vermuten lässt.
Selbständige, Vermieter und Rentner mit mehreren Einkünften geben jährlich eine Einkommensteuererklärung ab, Arbeitnehmer können mit der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten, Sonderausgaben und den Familienbonus Plus zurückholen. Beides läuft über FinanzOnline, das Portal des Finanzministeriums.
Die deutsche Rente — wo sie besteuert wird
Hier liegt die größte Überraschung. Das Abkommen regelt es so:
- Die gesetzliche deutsche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung darf nur Deutschland besteuern. Österreich berücksichtigt sie aber für den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt)
- Beamtenpensionen aus Deutschland besteuert ebenfalls nur Deutschland
- Betriebsrenten, Riester und private Renten besteuert grundsätzlich Österreich als Wohnsitzstaat
Für die gesetzliche Rente bist du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg, das alle Rentner im Ausland betreut. Anders als bei unbeschränkter Steuerpflicht gibt es keinen Grundfreibetrag — schon kleine Renten können Steuern kosten. Wer fast alle Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden und bekommt den Grundfreibetrag zurück. Das lohnt sich zu prüfen, bevor die erste Rentenzahlung kommt.
Kapitalerträge und Immobilien
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent, Sparbuchzinsen 25 Prozent. Österreichische Banken ziehen sie automatisch ab. Bei einem deutschen Depot geschieht das nicht — die Erträge gehören dann in die österreichische Steuererklärung, und die deutsche Bank sollte wissen, dass du nicht mehr in Deutschland ansässig bist.
Verkaufst du eine Immobilie, fällt Immobilienertragsteuer von 30 Prozent auf den Gewinn an. Die eigene Wohnung, die du als Hauptwohnsitz genutzt hast, ist unter Voraussetzungen befreit: wenn sie seit dem Kauf durchgehend zwei Jahre oder innerhalb der letzten zehn Jahre fünf Jahre dein Hauptwohnsitz war.
Mieteinnahmen aus einer deutschen Wohnung besteuert Deutschland, Österreich nimmt sie in den Progressionsvorbehalt.
Keine Erbschaftsteuer — mit Haken
Seit dem 1. August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungsteuer mehr. Das Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer mit Deutschland ist seit 2008 außer Kraft. Für dich heißt das: Deutschland besteuert weiter, und zwar länger, als viele glauben.
Solange du oder deine Erben in Deutschland wohnen, bleibt die deutsche Erbschaftsteuer. Und auch wenn du selbst ausgewandert bist, gilt die erweiterte Steuerpflicht: Deutsche Staatsangehörige bleiben fünf Jahre nach dem Wegzug in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig. Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG läuft ins Leere, weil Österreich keine Erbschaftsteuer erhebt — es gibt nichts, was sich gegenrechnen ließe.
Was in Österreich bleibt: Beim Erben einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an, gestaffelt nach dem Wert. Größere Schenkungen unter Lebenden müssen dem Finanzamt gemeldet werden, auch wenn keine Steuer anfällt.
Wegzug mit Firmenanteilen
Wer an einer Kapitalgesellschaft mit mindestens einem Prozent beteiligt ist, muss beim Wegzug aus Deutschland aufpassen. Die deutsche Wegzugsbesteuerung behandelt die Anteile so, als wären sie verkauft worden. Die Steuer kann gestundet werden, ist aber an Bedingungen gebunden. Das gehört vor dem Umzug mit einem Steuerberater geklärt.
Kirchenbeitrag und Sozialversicherung
Österreich kennt keine Kirchensteuer, aber den Kirchenbeitrag. Ihn erhebt die Kirche selbst, nicht das Finanzamt; er ist teilweise absetzbar. Wer in Deutschland Kirchenmitglied ist, bleibt es — und bekommt nach der Meldung Post von der Diözese.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind für Arbeitnehmer ähnlich hoch wie in Deutschland, rund 18 Prozent vom Bruttogehalt. Selbständige zahlen an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), die Beiträge werden vorläufig berechnet und später nach dem Steuerbescheid nachgefordert — viele Gründer rechnen diese Nachzahlung im zweiten oder dritten Jahr nicht ein.
Wer in Deutschland weiterarbeitet
Nicht jeder zieht mit dem Job um. Wer in Österreich wohnt und für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, zahlt die Lohnsteuer grundsätzlich dort, wo er tatsächlich arbeitet. Arbeitest du von zu Hause in Österreich, steht das Besteuerungsrecht für diese Tage Österreich zu — der deutsche Arbeitgeber muss das in der Lohnabrechnung berücksichtigen, und oft braucht es eine Freistellungsbescheinigung. Für echte Grenzgänger, die in Grenznähe wohnen und täglich pendeln, gilt eine eigene Regel des Abkommens. Kläre das vor dem ersten Arbeitstag, sonst droht doppelter Abzug über Monate.
Kinder: Familienbonus und Familienbeihilfe
Mit Kindern lohnt sich Österreich steuerlich spürbar. Der Familienbonus Plus senkt die Einkommensteuer direkt, je Kind und Jahr um einen festen Betrag, der bis zum 18. Geburtstag deutlich höher ist als danach. Dazu kommt die Familienbeihilfe, das österreichische Kindergeld, das beim Finanzamt beantragt wird. Das deutsche Kindergeld endet mit dem Wegzug; bei Eltern, die in zwei Ländern arbeiten, regelt die EU, welches Land vorrangig zahlt.
Konto und Geld
Ein Girokonto in Österreich eröffnest du mit Ausweis und Meldebestätigung, bei vielen Banken online. Dein deutsches Konto kannst du behalten; im SEPA-Raum laufen Überweisungen ohne Gebühren. Melde der deutschen Bank den Wohnsitzwechsel, sonst behält sie weiter deutsche Abgeltungsteuer ein.
Die Schritte vor dem Umzug
- in Deutschland die Wohnung aufgeben oder fest vermieten, damit der Wohnsitz klar wechselt
- dem deutschen Finanzamt den Wegzug mitteilen und die letzte Erklärung einplanen
- bei gesetzlicher Rente das Finanzamt Neubrandenburg und den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht prüfen
- in Österreich die ID Austria einrichten und FinanzOnline freischalten
- bei Firmenanteilen die Wegzugsbesteuerung vorab klären