Haustiere & Einreise
Hund und Katze nach Österreich: Einreise und Anmeldung
Chip, Tollwutimpfung und Heimtierausweis reichen für die Einreise. Danach wird es österreichisch: Registrierung des Hundes binnen eines Monats, Hundeabgabe, Regeln je Bundesland und die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.
Hund und Katze nach Österreich mitzunehmen ist innerhalb der EU unkompliziert: Chip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis genügen. Aufwendiger wird es nach der Ankunft. Österreich regelt die Hundehaltung je nach Bundesland unterschiedlich — mit Registrierungspflicht, Hundeabgabe, teils Haftpflicht- und Führerscheinpflicht —, und für Katzen gilt eine Regel, die es in Deutschland so nicht gibt.
Die Einreise aus Deutschland oder der Schweiz
Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten beim Umzug innerhalb der EU drei Voraussetzungen:
- ein Mikrochip, der vor der Tollwutimpfung gesetzt wurde
- eine gültige Tollwutimpfung; bei der ersten Impfung muss sie mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein
- der EU-Heimtierausweis, in dem Chip und Impfung eingetragen sind
Die Schweiz wendet dieselben Regeln an, der Weg von dort nach Österreich ist ebenso einfach. Kontrollen an der Grenze gibt es kaum, im Zweifel aber bei der Polizei oder später beim Tierarzt — deshalb sollte alles stimmen.
Welpen unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung dürfen nicht mitgenommen werden. Wer mehr als fünf Tiere auf einmal bringt, fällt unter die Regeln für den Handel; das betrifft vor allem Züchter.
Den Hund anmelden — gleich zweimal
Hunde müssen in Österreich in der Heimtierdatenbank registriert werden, und zwar innerhalb eines Monats nach der Ankunft. Die Registrierung erledigt meist der Tierarzt, du kannst sie auch selbst online vornehmen. Registriert wird die Chipnummer zusammen mit dir als Halter. Das ist wichtig, wenn der Hund einmal verloren geht: Nur so findet das Tierheim dich.
Unabhängig davon meldest du den Hund bei deiner Gemeinde an. Sie erhebt eine jährliche Hundeabgabe, deren Höhe jede Gemeinde selbst festlegt; in Wien ist sie deutlich höher als auf dem Land. Du bekommst eine Hundemarke, die der Hund am Halsband trägt.
Die Regeln der Bundesländer
Die Hundehaltung ist Landessache. Was in Wien gilt, gilt nicht in Tirol. Die wichtigsten Unterschiede:
- Wien verlangt für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung und für bestimmte Rassen einen Hundeführschein
- Niederösterreich und andere Länder verlangen für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial einen Sachkundenachweis
- Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt vielerorts in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Parks und bei Veranstaltungen; die Gemeinden regeln Details per Verordnung
Frag bei der Anmeldung in der Gemeinde, welche Regeln für dich gelten. Ein Hund, der in Deutschland als unauffällig galt, kann in Wien auf einer Rasseliste stehen.
Katzen: Kastrationspflicht für Freigänger
In Österreich müssen Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie kastriert sein, es sei denn, sie werden als Zuchtkatzen gehalten und sind entsprechend registriert. Die Regel soll die Zahl streunender Katzen senken. Hältst du deine Katze nur in der Wohnung, gilt sie nicht.
Eine Registrierung in der Heimtierdatenbank ist für Katzen nicht allgemein vorgeschrieben, aber sinnvoll — sie kostet wenig und hilft, wenn die Katze verschwindet.
Unterwegs: Bahn, Almen und Weidetiere
In Zügen und Öffis fahren Hunde mit Leine und Maulkorb mit, kleine Hunde in der Tasche oft kostenlos, große mit einem Hundeticket. Beim Wandern gilt: Auf Almen weiden Kühe mit Kälbern, und Mutterkühe verteidigen ihren Nachwuchs gegen Hunde. Jedes Jahr gibt es schwere Unfälle. Nimm den Hund auf Almen an die kurze Leine, lass ihn aber los, wenn eine Kuh angreift — sie gilt dem Hund, nicht dir.
In vielen Wäldern und auf Almen ist die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit oder ganzjährig durch Schilder geregelt. Jäger dürfen in manchen Ländern wildernde Hunde abschießen.
Der Tierarzt
Tierärzte gibt es überall, in den Städten auch Kliniken mit Notdienst. Die Kosten liegen ähnlich wie in Deutschland; eine Tierkrankenversicherung schließen in Österreich mehr Halter ab, als man denkt, vor allem für Operationen. Bestehende deutsche Tierversicherungen leisten oft auch in Österreich — frag nach.
Die Tollwutimpfung muss in Österreich wie in Deutschland regelmäßig aufgefrischt werden, wenn du mit dem Tier reist. Österreich ist tollwutfrei, die Impfung bleibt für Reisen trotzdem Pflicht.
Zurück in die Heimat
Fährst du mit dem Tier nach Deutschland oder in die Schweiz zu Besuch, gilt dieselbe Regel wie bei der Einreise: Chip, gültige Tollwutimpfung, Heimtierausweis. Innerhalb der EU brauchst du keine weiteren Papiere. Für Reisen in Länder außerhalb der EU, etwa in die Türkei, braucht der Rückweg einen Tollwut-Antikörpertest — plane das frühzeitig.
Tiere in der Mietwohnung
Ob du einen Hund oder eine Katze in der Mietwohnung halten darfst, steht im Mietvertrag. Ein generelles Verbot jeder Tierhaltung ist nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs unwirksam, soweit es Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel betrifft. Für Hunde und Katzen kann der Vermieter die Zustimmung verlangen oder die Haltung ausschließen. Kläre das vor der Unterschrift und lass dir die Zustimmung schriftlich geben — sonst kann eine spätere Beschwerde der Nachbarn zum Kündigungsgrund werden.
In Eigentumswohnungen regelt die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, was im Stiegenhaus, im Garten und im Aufzug erlaubt ist. Leinenpflicht in allgemeinen Teilen des Hauses ist üblich.
Hundeschule und Hundezonen
In den Städten gibt es eingezäunte Hundezonen, in denen Hunde frei laufen dürfen; außerhalb gilt dort meist Leinen- oder Maulkorbpflicht. Hundeschulen sind verbreitet und für einen Hund, der sich an eine neue Umgebung gewöhnen muss, eine gute Hilfe. Der Sachkundenachweis, den manche Bundesländer verlangen, wird dort oft gleich mit angeboten.
Hinterlassenschaften musst du überall wegräumen. Die Gemeinden stellen Sackerlspender auf, und in Wien kontrollieren Waste Watcher und strafen empfindlich.
Andere Tiere
Pferde, Vögel, Reptilien und Nutztiere haben eigene Regeln. Pferde brauchen einen Equidenpass und eine Gesundheitsbescheinigung vom Amtstierarzt; bei Papageien und geschützten Arten gilt das Artenschutzrecht mit Nachweis der legalen Herkunft. Wer Hühner oder Schafe halten will, muss das bei der Bezirkshauptmannschaft melden.
Die Reihenfolge
- vor dem Umzug Chip, Impfung und Heimtierausweis prüfen
- nach der Ankunft den Hund binnen eines Monats in der Heimtierdatenbank registrieren
- bei der Gemeinde anmelden und die Regeln des Bundeslands erfragen
- die Haftpflicht für den Hund prüfen, in Wien ist sie Pflicht
- Freigängerkatzen kastrieren lassen, falls noch nicht geschehen