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Gesundheit & Krankenversicherung

Krankenversicherung in Österreich: e-card, S1 und Wahlarzt

Wie du in Österreich krankenversichert wirst — über die Arbeit, als Selbständiger oder als Rentner mit dem Formular S1 —, warum der Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt über deine Kosten entscheidet und was du selbst zahlst.

8 Min. Lesezeit · 🇦🇹 Österreich

Krankenversicherung in Österreich: e-card, S1 und Wahlarzt

Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme Europas: dichte Versorgung, kurze Wege, Spitäler auf hohem Niveau. Für Deutsche ist vieles vertraut, einiges aber anders — vor allem die Unterscheidung zwischen Kassenarzt und Wahlarzt, die über deine Kosten entscheidet. Wie du hineinkommst, hängt davon ab, ob du arbeitest, selbständig bist oder in Rente gehst.

Die gesetzliche Versicherung und die e-card

Die Pflichtversicherung ist in Österreich nach Berufsgruppen geordnet. Arbeitnehmer und ihre Angehörigen sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert, Selbständige bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), Beamte bei der BVAEB. Eine Wahl der Kasse wie in Deutschland gibt es nicht.

Arbeitest du in Österreich, meldet dich der Arbeitgeber noch vor dem ersten Arbeitstag an. Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Nach der Anmeldung bekommst du die e-card, die Chipkarte, mit der du beim Arzt und in der Apotheke deinen Anspruch nachweist. Für sie wird einmal im Jahr ein kleines Serviceentgelt eingehoben.

Rentner: das Formular S1

Beziehst du eine deutsche gesetzliche Rente und bist in der Krankenversicherung der Rentner, bleibt Deutschland für dich zuständig. Deine Krankenkasse stellt dir das Formular S1 aus. Damit meldest du dich bei der ÖGK an und bekommst eine e-card — du wirst behandelt wie ein Österreicher, die Kosten rechnen die Kassen untereinander ab. Die Beiträge zahlst du weiter in Deutschland, direkt von der Rente.

Für Schweizer Rentner gilt dasselbe Verfahren über das Freizügigkeitsabkommen.

Wer privat versichert ist, bekommt kein S1. Viele deutsche Privatversicherer leisten auch in Österreich weiter; prüfe das schriftlich, bevor du umziehst. Ein Wechsel in die österreichische gesetzliche Versicherung ist dann oft nur über eine Beschäftigung oder die freiwillige Selbstversicherung möglich.

Kassenarzt oder Wahlarzt

Das ist der wichtigste Unterschied zu Deutschland. Ein Kassenarzt hat einen Vertrag mit deiner Kasse; du zeigst die e-card und zahlst nichts. Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag; du zahlst die Rechnung selbst und reichst sie bei der Kasse ein. Erstattet werden höchstens 80 Prozent dessen, was ein Kassenarzt für dieselbe Leistung bekommen hätte — oft nur ein Drittel oder die Hälfte der tatsächlichen Rechnung.

In den Städten ist die Auswahl an Kassenärzten meist groß genug, auch wenn Termine bei Fachärzten Wochen dauern können. Auf dem Land und bei manchen Fächern — Kinderärzte, Psychiatrie, Gynäkologie — sind Kassenstellen knapp. Viele Österreicher gehen deshalb zum Wahlarzt und schließen dafür eine private Zusatzversicherung ab.

Die Kassenärzte findest du über die Arztsuche der Ärztekammer deines Bundeslands. Achte dort auf den Hinweis „alle Kassen" oder „ÖGK".

Was du selbst zahlst

  • eine Rezeptgebühr von einigen Euro je Medikament; wer wenig verdient, kann sich befreien lassen, und ab einer Obergrenze von zwei Prozent des Nettoeinkommens entfällt sie für den Rest des Jahres
  • einen Kostenbeitrag je Tag im Spital, für höchstens 28 Tage im Jahr
  • bei Zahnersatz, Brillen und Hörgeräten einen Teil, der je nach Kasse unterschiedlich hoch ist

Bei der ÖGK fallen für den Besuch beim Kassenarzt keine Zuzahlungen an. Anders bei Selbständigen: Die SVS verlangt einen Selbstbehalt von 20 Prozent der Arztkosten, der auf 10 Prozent sinkt, wenn du mit deinem Arzt Gesundheitsziele vereinbarst und erreichst. Wer sich selbständig macht, sollte das einplanen.

Spital und Notfall

Im Notfall wählst du 144 für die Rettung oder 112, die europäische Notrufnummer. Die Gesundheitshotline 1450 ist rund um die Uhr erreichbar und sagt dir, ob du in die Ambulanz, zum Bereitschaftsarzt oder am nächsten Morgen zum Hausarzt gehst. Das ist der richtige erste Anruf, wenn du nachts unsicher bist.

In den öffentlichen Spitälern wirst du mit der e-card behandelt. Wer ein Einzelzimmer und die freie Arztwahl im Spital möchte, braucht eine Sonderklasse-Zusatzversicherung.

Die Zeckenimpfung

Österreich ist fast flächendeckend FSME-Risikogebiet. Die Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis ist hier so selbstverständlich wie in Deutschland die Tetanusimpfung, jedes Frühjahr gibt es verbilligte Impfaktionen in den Apotheken. Wer viel draußen ist, lässt sich vor dem ersten Sommer impfen.

Kinder und Vorsorge

Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Der Mutter-Kind-Pass, heute der Eltern-Kind-Pass, führt durch die Untersuchungen von der Schwangerschaft bis zum fünften Geburtstag; er ist auch Voraussetzung für das volle Kinderbetreuungsgeld. Die Impfungen des österreichischen Impfplans sind für Kinder bis 15 Jahre kostenlos.

Erwachsene haben einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt, dazu kommen Krebsvorsorge und Mammografie-Programme. Nutze sie im ersten Jahr — sie sind der einfachste Weg, einen Hausarzt kennenzulernen.

Apotheke und Medikamente

Rezeptpflichtige Medikamente bekommst du nur in der Apotheke, auf dem Land häufig auch beim Hausarzt mit eigener Hausapotheke. Das Rezept ist heute meist ein e-Rezept, das mit der e-card abgerufen wird. Bringst du Dauermedikamente aus Deutschland mit, frag vorher nach dem österreichischen Handelsnamen — Wirkstoff und Dosierung sind gleich, die Packung heißt oft anders.

Pflege

Pflegebedürftige bekommen in Österreich Pflegegeld in sieben Stufen, finanziert aus Steuern. Wer über das S1 der deutschen Krankenkasse versichert ist, bleibt allerdings in der deutschen Pflegeversicherung und bekommt von dort das Pflegegeld, auch in Österreich. Sachleistungen wie ein Pflegedienst richten sich dagegen nach österreichischem Recht. Das ist kompliziert genug, um es früh mit beiden Kassen zu klären.

Die richtige Reihenfolge

  • vor dem Umzug klären, ob du ein S1 bekommst oder über die Arbeit versichert wirst
  • nach dem Meldezettel die Anmeldung bei der ÖGK oder SVS erledigen
  • einen Hausarzt mit Kassenvertrag suchen, bevor du ihn brauchst
  • über eine Zusatzversicherung für Wahlärzte oder die Sonderklasse nachdenken
  • die FSME-Impfung auffrischen oder beginnen

Wenn zwischen den Systemen eine Lücke bleibt

Bei den meisten Umzügen nach Österreich gibt es keinen Tag ohne Schutz: Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt in den ersten Wochen notwendige Behandlungen, und danach greift die Anmeldung über Arbeit oder S1.

Eine Lücke entsteht bei drei Gruppen. Bei Frührentnern, die noch keine Rente beziehen und nicht arbeiten. Bei Privatversicherten, deren Vertrag mit dem Wegzug endet. Und bei Selbständigen, die ihr Gewerbe erst nach einigen Wochen anmelden. Für sie gibt es zwei Wege: die freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK, für die unter Umständen eine Wartezeit gilt, oder eine private Auslandskrankenversicherung für Auswanderer, die ab dem ersten Tag im neuen Land leistet und keine Reisekrankenversicherung ist. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie lange die Lücke dauert und ob du später in die gesetzliche Versicherung wechseln kannst.

Stand: 29.9.2026

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