Auto & Verkehr
Auto nach Österreich ummelden: NoVA, Pickerl und Vignette
Ein Monat mit deutschem Kennzeichen, dann ist die Zulassung fällig: Was die NoVA kostet, wie die Anmeldung beim Versicherer läuft, was für Führerschein, Vignette und Winterreifen gilt und wann sich die Mitnahme des Autos nicht lohnt.
Mit dem eigenen Auto nach Österreich zu ziehen, ist einfach — solange du weißt, dass du es nicht ewig mit deutschem Kennzeichen fahren darfst und dass beim Ummelden eine Steuer fällig wird, die es in Deutschland nicht gibt: die Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA. Dazu kommen Vignette, Winterreifenpflicht und das jährliche Pickerl. Wer das vorher weiß, entscheidet sich manchmal gegen die Mitnahme des Autos.
Der Führerschein
Dein deutscher oder Schweizer Führerschein gilt in Österreich weiter. Einen EU-Führerschein musst du nicht umschreiben lassen, auch nicht nach Jahren. Ist er abgelaufen oder verloren, stellt ihn die österreichische Behörde aus, weil du nun hier wohnst. Alte Papierführerscheine müssen EU-weit bis spätestens 2033 gegen den Kartenführerschein getauscht werden. Wohnst du in Österreich, erledigt das die österreichische Behörde, die Bezirkshauptmannschaft oder in Städten die Polizei.
Ein Schweizer Führerschein gilt ebenfalls; nach einem gewissen Aufenthalt kann eine Umschreibung verlangt werden. Frag bei der Bezirkshauptmannschaft nach.
Wie lange das deutsche Kennzeichen erlaubt ist
Wer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und ein Auto mit ausländischem Kennzeichen hier nutzt, muss es nach einem Monat in Österreich zulassen. Die Frist beginnt mit der Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich. Wird das Auto zwischendurch ins Ausland gefahren, beginnt sie nicht neu.
Die Polizei kontrolliert das, vor allem in Grenznähe. Wer erwischt wird, zahlt eine Strafe und die NoVA nachträglich. Ausnahmen gibt es für Firmenwagen eines ausländischen Arbeitgebers, der sie zur Verfügung stellt — das muss belegt werden können.
Die NoVA — die Steuer beim Ummelden
Die Normverbrauchsabgabe fällt an, wenn ein Pkw zum ersten Mal in Österreich zugelassen wird — auch wenn er gebraucht ist und schon Jahre in Deutschland gefahren wurde. Sie richtet sich nach dem CO2-Ausstoß und kann bei großen Motoren mehrere tausend Euro betragen, bei Autos mit hohem Ausstoß sogar mehr als der Restwert. Elektroautos sind befreit.
Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die NoVA vom aktuellen Wert berechnet, nicht vom Neupreis. Den Wert belegst du mit einem Kaufvertrag oder einem Gutachten; das Finanzamt kann ihn anhand von Vergleichswerten überprüfen.
Rechne das vor dem Umzug durch. Der NoVA-Rechner des Finanzministeriums zeigt den Betrag für dein Modell. Bei älteren Autos mit hohem Verbrauch ist es oft günstiger, das Auto in Deutschland zu verkaufen und in Österreich eines zu kaufen, auf das die NoVA schon bezahlt ist.
Die Zulassung — beim Versicherer
Zugelassen wird ein Auto in Österreich nicht bei einer Behörde, sondern bei einer Zulassungsstelle, die von den Versicherungen betrieben wird. Du schließt die Haftpflichtversicherung ab und erledigst die Zulassung gleich dort. Mitbringen musst du:
- Meldezettel und Ausweis
- die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC-Papier), sonst eine Einzelgenehmigung der Landesprüfstelle
- die Bestätigung über die bezahlte NoVA vom Finanzamt
- bei älteren Fahrzeugen ein aktuelles Gutachten nach Paragraf 57a, das Pickerl
Danach bekommst du das österreichische Kennzeichen und den Zulassungsschein. Die deutschen Kennzeichen gibst du bei der deutschen Zulassungsstelle zurück oder meldest das Fahrzeug dort ab — sonst läuft die deutsche Kfz-Steuer weiter.
Das Pickerl
Die österreichische Hauptuntersuchung heißt „wiederkehrende Begutachtung nach Paragraf 57a", im Alltag Pickerl nach der Plakette an der Windschutzscheibe. Neue Autos brauchen es nach drei Jahren, dann nach zwei Jahren und danach jedes Jahr. Die Prüfung machen Werkstätten und Autofahrerclubs wie ÖAMTC und ARBÖ, nicht eine eigene Prüforganisation. Das ist bequem, aber jährlich.
Vignette und Maut
Auf Autobahnen und Schnellstraßen brauchst du eine Vignette, heute meist digital und an das Kennzeichen gebunden. Sie gibt es für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr. Einige Strecken — Brenner, Tauern, Pyhrn, Karawanken, Arlberg — kosten zusätzlich eine eigene Maut. Wer ohne gültige Vignette fährt, zahlt eine Ersatzmaut auf der Stelle.
Winterreifen und Winterausrüstung
Von 1. November bis 15. April gilt eine situative Winterreifenpflicht: Liegt Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn, musst du Winterreifen haben. In der Praxis fahren die meisten Österreicher den ganzen Winter mit Winterreifen, in den Bergen ist das ohnehin unumgänglich. Auf manchen Passstraßen ist bei entsprechenden Verhältnissen die Schneekettenpflicht beschildert — die Ketten gehören dann in den Kofferraum.
In jedem Auto müssen Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten sein. Die Warnweste musst du beim Aussteigen auf Autobahn und Freiland tragen.
Die wichtigsten Regeln
- Höchstgeschwindigkeit 50 im Ortsgebiet, 100 auf Freilandstraßen, 130 auf Autobahnen, auf manchen Abschnitten wegen Luftschadstoffen weniger
- die Promillegrenze liegt bei 0,5, für Probeführerscheinbesitzer bei 0,1
- im Stau auf Autobahn und Schnellstraße ist eine Rettungsgasse zu bilden, sobald der Verkehr stockt
- Handy am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung
Die Strafen sind höher als in Deutschland, und Geschwindigkeitsübertretungen werden auch grenzüberschreitend vollstreckt.
Ein Auto in Österreich kaufen
Kaufst du ein Auto erst in Österreich, ist die NoVA bei einem Neuwagen im Preis enthalten, bei einem österreichischen Gebrauchtwagen wurde sie schon bezahlt. Das macht den Vergleich einfach. Die Preise liegen durch die NoVA meist etwas über den deutschen, der Wiederverkauf ist dafür leichter.
Beim Gebrauchtwagen lässt du dir das letzte Pickerl-Gutachten zeigen, das die Mängel auflistet, und den Typenschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil II. Einen Kaufvertrag schließt du schriftlich, die Vordrucke der Autofahrerclubs sind bewährt. Die Ummeldung macht der Käufer bei der Zulassungsstelle seiner Versicherung.
Eine Kfz-Steuer im deutschen Sinn gibt es nicht. Stattdessen zahlst du mit der Versicherungsprämie die motorbezogene Versicherungssteuer, die sich nach Leistung und CO2-Ausstoß richtet. Bei starken Motoren ist sie höher als die deutsche Kfz-Steuer.
Ohne Auto: Bahn und Klimaticket
Österreich hat eines der dichtesten Bahnnetze Europas. Mit dem Klimaticket fährst du ein Jahr lang mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im ganzen Land — Züge, Busse, Straßenbahnen. Dazu gibt es regionale Klimatickets für einzelne Bundesländer. In Wien, Graz, Salzburg, Linz und Innsbruck lebst du gut ohne Auto; auf dem Land nicht.
In Wien gilt flächendeckend eine Kurzparkzone. Anwohner kaufen ein Parkpickerl für ihren Bezirk, das an den Hauptwohnsitz gebunden ist.
Die Reihenfolge
- mit dem NoVA-Rechner prüfen, ob sich die Mitnahme lohnt
- nach dem Umzug den Meldezettel besorgen
- NoVA beim Finanzamt anmelden und bezahlen
- Versicherung abschließen und bei der Zulassungsstelle anmelden
- deutsche Kennzeichen zurückgeben, alles innerhalb eines Monats