Arbeit und Beruf
Arbeiten in Österreich: Gehalt, Kollektivvertrag und Kündigung
Vierzehn Gehälter, Kollektivvertrag, ein Monat Probezeit und die Abfertigung: Wie das Arbeiten in Österreich geregelt ist, was als Selbständiger gilt und worauf du beim Homeoffice für einen deutschen Arbeitgeber achtest.
Als Deutscher oder Schweizer arbeitest du in Österreich ohne Arbeitserlaubnis, ohne Sprachprüfung und meist ohne Anerkennungsverfahren. Die Arbeitswelt ist der deutschen ähnlich, aber in einigen Punkten deutlich anders geregelt: vierzehn Gehälter im Jahr, Kollektivverträge für fast jede Branche, eine Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer und eine Abfertigung, die dein Arbeitgeber für dich anspart.
Arbeit finden
Die meisten Stellen findest du auf karriere.at, im eJob-Room des Arbeitsmarktservice (AMS), auf willhaben und in den Stellenteilen der großen Zeitungen, allen voran Der Standard und Die Presse. Für Fachkräfte in Technik, IT, Pflege und Gastronomie ist der Markt offen; in der Tourismusbranche im Westen werden jede Saison Tausende gesucht, häufig mit Unterkunft.
Bewerbungen sind ähnlich aufgebaut wie in Deutschland: Anschreiben, Lebenslauf mit Foto, Zeugnisse. Deutsche Arbeitszeugnisse werden verstanden, aber die verschlüsselte Zeugnissprache ist in Österreich weniger verbreitet; ein Dienstzeugnis beschreibt oft nur Dauer und Tätigkeit.
Kollektivvertrag und Gehalt
Fast jedes Arbeitsverhältnis in Österreich fällt unter einen Kollektivvertrag, den Tarifvertrag der Branche. Er legt Mindestgehälter, Zulagen und Arbeitszeiten fest und gilt auch dann, wenn dein Arbeitgeber nicht Mitglied eines Verbands ist. Frag im Vorstellungsgespräch, welcher Kollektivvertrag gilt und in welche Verwendungsgruppe du eingestuft wirst — davon hängt dein Mindestgehalt ab.
Gehälter werden in Österreich vierzehnmal im Jahr gezahlt: zwölf Monatsgehälter plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei Gehaltsangaben ist deshalb immer das Monatsbrutto mal vierzehn gemeint. Die beiden Sonderzahlungen sind bis zu einer Grenze nur mit sechs Prozent besteuert. Stellenanzeigen müssen das Mindestgehalt nennen, das oft deutlich unter dem tatsächlichen Angebot liegt.
Arbeitszeit und Urlaub
Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, viele Kollektivverträge sehen 38,5 Stunden vor. Überstunden werden mit Zuschlag bezahlt oder in Zeitausgleich abgegolten.
Der Urlaubsanspruch beträgt fünf Wochen im Jahr, also 25 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche, nach 25 Dienstjahren sechs Wochen. Dazu kommen dreizehn gesetzliche Feiertage.
Probezeit und Kündigung
Die Probezeit ist in Österreich kurz: höchstens ein Monat. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist beenden. Danach gelten die Kündigungsfristen des Gesetzes oder des Kollektivvertrags. Für den Arbeitgeber beginnen sie bei sechs Wochen und steigen mit den Dienstjahren; du selbst kündigst in der Regel mit einem Monat zum Monatsende.
Einen allgemeinen Kündigungsschutz wie in Deutschland gibt es nicht. Eine Kündigung kann aber angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt oder aus einem verpönten Motiv erfolgt — die Frist dafür ist kurz, zwei Wochen. Die Arbeiterkammer berät dich kostenlos.
Abfertigung — dein Polster
Seit 2003 zahlt dein Arbeitgeber jeden Monat 1,53 Prozent deines Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse. Das Guthaben gehört dir und wandert mit, wenn du den Job wechselst. Nach drei Jahren Einzahlung kannst du es dir bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber auszahlen lassen, oder es bleibt bis zur Pension angelegt. In Deutschland gibt es nichts Vergleichbares.
Krankenstand
Bist du krank, meldest du dich sofort beim Arbeitgeber, noch vor Arbeitsbeginn. Auf Verlangen legst du eine Krankenstandsbestätigung des Arztes vor, viele Arbeitgeber wollen sie ab dem ersten Tag. Das Gehalt läuft im Krankenstand weiter: zunächst sechs Wochen voll, mit steigenden Dienstjahren länger, danach zur Hälfte, anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Krankmeldung erfasst der Arzt elektronisch bei der Kasse.
Die Arbeiterkammer
Als Arbeitnehmer bist du automatisch Mitglied der Arbeiterkammer; der Beitrag wird vom Gehalt abgezogen. Dafür bekommst du kostenlose Beratung und Rechtsschutz bei Streit mit dem Arbeitgeber, Steuerhilfe und Konsumentenberatung. Die Gewerkschaft ist davon getrennt und freiwillig.
Sozialversicherung und Pension
Dein Arbeitgeber meldet dich vor dem ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung an. Vom Bruttogehalt gehen rund 18 Prozent für Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ab. Die Pensionsversicherung zahlt später eine österreichische Pension für die hier gearbeiteten Jahre; deutsche und österreichische Zeiten werden zusammengerechnet, wenn es darum geht, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Du bekommst im Alter also zwei Renten, jede für ihren Teil.
Selbständig machen
Wer sich selbständig machen will, meldet in Österreich ein Gewerbe an, online über das Gewerbeinformationssystem GISA oder bei der Bezirkshauptmannschaft. Bei freien Gewerben reicht die Anmeldung, bei reglementierten Gewerben — Handwerk, Baumeister, Versicherungsvermittler — brauchst du einen Befähigungsnachweis. Deutsche Meisterbriefe und Berufsabschlüsse werden in der Regel anerkannt.
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer und bist bei der SVS sozialversichert. Freiberufler ohne Gewerbe — Journalisten, Vortragende, Künstler — gelten als Neue Selbständige und melden sich selbst bei der SVS an.
Die Kleinunternehmerregelung befreit dich bis zu einer Umsatzgrenze von der Umsatzsteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden anfangs vorläufig berechnet und nach dem Steuerbescheid nachgefordert — lege dafür von Anfang an Geld zurück.
Reglementierte Berufe
Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Psychotherapeuten, Lehrer, Rechtsanwälte und Steuerberater brauchen eine Anerkennung ihrer Qualifikation, bevor sie in Österreich arbeiten dürfen. Für Abschlüsse aus der EU und der Schweiz ist sie meist unkompliziert, dauert aber Wochen bis Monate. Die Anlaufstelle für Anerkennungsfragen und die zuständigen Kammern sagen dir, was du einreichen musst.
Pendeln und im Homeoffice arbeiten
Wer in Österreich wohnt und für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, muss Sozialversicherung und Steuer genau klären. Arbeitest du einen wesentlichen Teil deiner Zeit von zu Hause in Österreich, kann die österreichische Sozialversicherung zuständig werden — für den Arbeitgeber mit Pflichten, die er nicht kennt. Für grenzüberschreitende Telearbeit gibt es seit 2023 eine EU-weite Rahmenvereinbarung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen bis knapp unter die Hälfte der Arbeitszeit im Homeoffice im Wohnland möglich ist, ohne dass die Sozialversicherung wechselt. Die A1-Bescheinigung belegt, wo du versichert bist.
Arbeitslos werden
Verlierst du in Österreich den Job, meldest du dich beim AMS. Das Arbeitslosengeld beträgt 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mit Zuschlägen für Familien. Deutsche Versicherungszeiten zählen mit, wenn du zuletzt in Österreich gearbeitet hast.
Die Reihenfolge
- Kollektivvertrag und Einstufung im Vorstellungsgespräch klären
- bei reglementierten Berufen die Anerkennung früh beantragen
- nach der Zusage Meldezettel und Konto für die Gehaltszahlung vorbereiten
- die Arbeiterkammer kennenlernen, bevor du sie brauchst
- als Selbständiger Rücklagen für die SVS-Nachzahlung bilden