Anmeldung und Wohnsitz
Umzug nach Österreich: Meldezettel und Anmeldebescheinigung
Meldezettel binnen drei Tagen, Anmeldebescheinigung nach drei Monaten: So meldest du dich als Deutscher oder Schweizer in Österreich richtig an, was Rentner nachweisen müssen und wie du dich in Deutschland abmeldest.
Wer als Deutscher oder Schweizer nach Österreich zieht, braucht kein Visum, keine Arbeitserlaubnis und keinen Sprachtest. Trotzdem gibt es zwei Behördenwege, die niemand auslassen darf: den Meldezettel in den ersten drei Tagen und die Anmeldebescheinigung, wenn du länger als drei Monate bleibst. Beide sind schnell erledigt — wer sie verschleppt, zahlt aber Strafe und bekommt Schwierigkeiten bei Bank, Krankenkasse und Arbeitgeber.
Der Meldezettel — binnen drei Tagen
In Österreich gilt eine strenge Meldepflicht. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden. Das ist das Gemeindeamt, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, in Wien das Meldeservice im Magistratischen Bezirksamt. Die Pflicht gilt vom ersten Tag an, auch wenn du noch gar nicht weißt, ob du bleibst.
Du brauchst das ausgefüllte Formular „Meldezettel", deinen Reisepass oder Personalausweis und die Unterschrift des Unterkunftgebers. Das ist bei einer Mietwohnung der Vermieter, bei einer eigenen Wohnung du selbst. Viele Vermieter unterschreiben den Meldezettel gleich bei der Schlüsselübergabe — frag danach, bevor du ihn später hinterhertragen musst.
Die Anmeldung ist kostenlos. Du bekommst eine Meldebestätigung, und die brauchst du danach fast überall: für das Bankkonto, den Handyvertrag, die Krankenkasse, die Autoanmeldung und die Schule deiner Kinder. Wer die Frist versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung; das Meldegesetz sieht Geldstrafen bis zu 726 Euro vor. In der Praxis wird eine kurze Verspätung meist mit einer Ermahnung erledigt, darauf verlassen solltest du dich nicht.
Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz
Beim Melden gibst du an, ob die Wohnung dein Hauptwohnsitz oder ein Nebenwohnsitz ist. Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem du den Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen hast — dort, wo du wohnst, arbeitest und deine Familie lebt. Du kannst nur einen Hauptwohnsitz haben.
Das hat Folgen. Viele Gemeinden in Tirol, Salzburg und Vorarlberg erheben auf Nebenwohnsitze eine eigene Abgabe, und in manchen Orten ist ein reiner Freizeitwohnsitz gar nicht erlaubt. Auch Förderungen, das Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl und manche Parkberechtigungen hängen am Hauptwohnsitz. Wer eine Ferienwohnung als Hauptwohnsitz meldet, ohne dort wirklich zu leben, riskiert Ärger mit der Gemeinde.
Die Anmeldebescheinigung — nach drei Monaten
Als Deutscher bist du EU-Bürger, als Schweizer über das Freizügigkeitsabkommen gleichgestellt. Du darfst dich drei Monate ohne weitere Formalitäten in Österreich aufhalten. Bleibst du länger, musst du innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen. Sie bestätigt dein Aufenthaltsrecht.
Zuständig ist die Niederlassungsbehörde: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien die Magistratsabteilung 35. Mitbringen musst du einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, ein Passfoto ist meist nicht nötig. Dazu kommt ein Nachweis, auf welcher Grundlage du bleibst:
- als Arbeitnehmer: eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Arbeitsvertrag
- als Selbständiger: die Gewerbeanmeldung oder die Bestätigung der Sozialversicherung
- ohne Arbeit, etwa als Rentner: Nachweise über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung, die alle Risiken deckt
- als Student: die Zulassung der Hochschule, Mittel und Versicherung
Die Gebühr ist gering. Wird die Frist überschritten, droht auch hier eine Verwaltungsstrafe. Für Familienangehörige aus Drittstaaten gibt es statt der Anmeldebescheinigung eine Aufenthaltskarte — das ist ein eigener, deutlich aufwendigerer Antrag.
Rentner: der Nachweis der Mittel
Wer ohne Erwerbstätigkeit kommt, muss zeigen, dass er dem Sozialsystem nicht zur Last fällt. Als Richtwert gilt der Ausgleichszulagen-Richtsatz, die österreichische Mindestpension. Bei Paaren liegt er höher. Eine deutsche Rente in dieser Höhe oder entsprechende Ersparnisse reichen in der Regel. Für die Krankenversicherung legst du das Formular S1 der deutschen Krankenkasse vor, wenn du eine deutsche gesetzliche Rente beziehst — dann bist du über die Österreichische Gesundheitskasse versorgt, und Deutschland bezahlt dafür.
Nach fünf Jahren: Daueraufenthalt
Nach fünf Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt kannst du eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Sie ist kein Muss, macht dich aber unabhängig von den Voraussetzungen der Anmeldebescheinigung — wichtig, wenn du später die Arbeit verlierst oder deine Einkünfte sinken.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist für Deutsche nur in Ausnahmefällen eine Option. Österreich verlangt in aller Regel, dass du die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibst.
In Deutschland abmelden
Beim Wegzug meldest du dich beim Bürgeramt deines letzten Wohnorts ab. Das geht bis zu einer Woche vor dem Auszug und muss spätestens zwei Wochen danach geschehen. Die Abmeldebescheinigung hebst du gut auf; Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken und das Finanzamt fragen danach.
Behältst du in Deutschland eine Wohnung, bleibst du dort gemeldet — und womöglich unbeschränkt steuerpflichtig. Wie das zu regeln ist, steht im Artikel zu Steuern und Finanzen.
Dein deutscher Personalausweis bleibt gültig. Nach dem Umzug trägt er aber keine aktuelle Anschrift mehr; bei der nächsten Verlängerung ist die Deutsche Botschaft in Wien zuständig. Der Reisepass wird dort ebenfalls ausgestellt, Termine sind knapp, plane Wochen im Voraus.
Die digitale Identität: ID Austria
Viele Behördenwege laufen in Österreich über das Portal oesterreich.gv.at und die ID Austria, die elektronische Identität. Mit ihr meldest du dich bei FinanzOnline, bei der Sozialversicherung und bei vielen Gemeinden an. Auch EU-Bürger mit Meldezettel können sie bekommen; die Registrierung erfolgt persönlich bei einer Behörde, etwa bei der Bezirkshauptmannschaft oder einem Finanzamt. Wer sie früh einrichtet, spart sich später viele Wege.
Was oft schiefgeht
Der häufigste Fehler ist die Wohnung ohne Meldung. Wer zunächst bei Freunden unterkommt oder eine Ferienwohnung mietet, meldet sich dort oft nicht an — und steht dann ohne Meldebestätigung vor der Bank. Auch für eine Übergangsunterkunft gilt die Meldepflicht, du meldest dich später einfach um.
Der zweite Fehler ist ein Umzug innerhalb Österreichs ohne Ummeldung. Jeder Wohnungswechsel braucht einen neuen Meldezettel, ebenfalls binnen drei Tagen. Die Abmeldung der alten Adresse kann gleich mit erledigt werden.
Der dritte betrifft Paare. Jeder Erwachsene braucht seinen eigenen Meldezettel und seine eigene Anmeldebescheinigung, auch wenn nur einer arbeitet. Für den nicht berufstätigen Partner reicht dann als Nachweis die Heiratsurkunde oder der Nachweis der Lebensgemeinschaft zusammen mit den Unterlagen des anderen.
Die Reihenfolge, die funktioniert
- Wohnung finden und den Vermieter um die Unterschrift auf dem Meldezettel bitten
- binnen drei Tagen melden, Meldebestätigung mitnehmen
- mit der Meldebestätigung Konto eröffnen und Sozialversicherung klären
- innerhalb von vier Monaten die Anmeldebescheinigung beantragen
- in Deutschland abmelden und die Bescheinigung aufheben
Wer diese fünf Schritte in dieser Reihenfolge geht, hat in Österreich nach wenigen Wochen alle Papiere beisammen. Kein Land in Europa macht es Deutschen und Schweizern leichter — solange die Fristen eingehalten werden.