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Anmeldung und Wohnsitz

Auswandern nach Mexiko: Visum, Residencia und INM

Warum der Aufenthalt in Mexiko beim Konsulat in Deutschland beginnt, welche Einkommen und Ersparnisse verlangt werden, wie der Tausch beim INM binnen 30 Tagen läuft und was du nach der Ankunft melden musst.

8 Min. Lesezeit · 🇲🇽 Mexiko

Auswandern nach Mexiko: Visum, Residencia und INM

Nach Mexiko reist du als Deutscher, Österreicher oder Schweizer ohne Visum ein und darfst bis zu 180 Tage bleiben. Wer dauerhaft dort leben will, braucht aber einen Aufenthaltstitel — und den gibt es nicht in Mexiko, sondern nur über ein Konsulat in der Heimat. Das ist der Schritt, an dem die meisten Pläne scheitern oder sich um Monate verzögern. Wer die Reihenfolge kennt, kommt ohne Umwege durch.

Als Tourist: das digitale Einreiseformular

Bei der Einreise füllst du das Einreiseformular FMM aus, heute meist digital am Flughafen. Die Grenzbeamten legen fest, wie viele Tage du bleiben darfst — bis zu 180, in den letzten Jahren aber immer öfter deutlich weniger. Eine Verlängerung im Land gibt es nicht. Wer die Frist überzieht, zahlt bei der Ausreise eine Strafe.

Als Tourist darfst du nicht arbeiten, kein Konto bei jeder Bank eröffnen und keinen Aufenthaltstitel im Land beantragen. Das sogenannte Visa-Run, also die kurze Ausreise und Wiedereinreise für neue 180 Tage, wird an der Grenze zunehmend abgelehnt.

Der Weg zum Aufenthalt: erst das Konsulat

Für einen dauerhaften Aufenthalt beantragst du das Visum bei der mexikanischen Botschaft in Berlin oder einem Konsulat, etwa in Frankfurt, Hamburg oder München. Es gibt zwei Arten:

  • Residente temporal: für bis zu vier Jahre, zunächst für ein Jahr ausgestellt und danach verlängert
  • Residente permanente: unbefristet, direkt für Rentner mit hohem Renteneinkommen, sonst nach vier Jahren als residente temporal oder über Familie

Das Konsulat prüft deine wirtschaftliche Unabhängigkeit. Du weist entweder ein regelmäßiges Einkommen oder Ersparnisse über zwölf Monate nach. Die Schwellen sind an die mexikanische Rechengröße UMA gebunden, werden jedes Jahr angepasst und von jedem Konsulat etwas anders ausgelegt. Zur Größenordnung: Für den residente temporal liegt das verlangte Monatseinkommen bei mehreren tausend US-Dollar, für den residente permanente deutlich höher. Frag die aktuellen Zahlen beim Konsulat ab, bevor du Unterlagen sammelst.

Mitbringen musst du den Reisepass, Kontoauszüge der letzten sechs oder zwölf Monate, bei Rentnern den Rentenbescheid, ein Passfoto und das ausgefüllte Formular. Der Termin wird online vergeben, oft mit Wartezeiten von mehreren Wochen.

In Mexiko: der Tausch beim INM

Das Konsulat klebt dir ein Visum in den Pass. Mit ihm reist du innerhalb von 180 Tagen nach Mexiko ein und musst dich dann binnen 30 Tagen beim Instituto Nacional de Migración (INM) melden. Dort tauschst du das Visum gegen die Aufenthaltskarte, die tarjeta de residente. Das geschieht in der INM-Stelle deiner Region, mit Formular, Fingerabdrücken, Foto und einer Gebühr.

Die Bearbeitung dauert einige Wochen. Nimm zum Termin Kopien von allem mit, auch vom Visum und der Einreiseseite im Pass. Viele INM-Stellen verlangen die Gebühr vorab per Bankeinzahlung und nehmen kein Bargeld. In manchen Städten helfen Agenturen gegen Honorar beim Ausfüllen; nötig ist das nicht, aber wer kein Spanisch spricht, spart damit Wege. In dieser Zeit solltest du Mexiko nicht verlassen, es sei denn, du hast eine Ausreiseerlaubnis. Mit der Karte bekommst du die CURP, die persönliche Kennnummer, die du für fast alles brauchst.

Nach der Ankunft: Adresse melden

Eine Meldepflicht wie in Deutschland gibt es nicht. Aber jede Änderung von Wohnadresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Arbeitgeber musst du dem INM innerhalb von 90 Tagen mitteilen. Wer das versäumt, zahlt bei der nächsten Verlängerung eine Strafe.

Für Bank, Handyvertrag und Behörden brauchst du einen Wohnsitznachweis, den comprobante de domicilio. Das ist meist eine Strom- oder Wasserrechnung auf deinen Namen oder den des Vermieters, nicht älter als drei Monate.

Arbeiten ist ein eigener Antrag

Die Aufenthaltskarte erlaubt nicht automatisch das Arbeiten. Als residente temporal brauchst du eine Arbeitserlaubnis, die meist ein mexikanischer Arbeitgeber mit einem Stellenangebot für dich beantragt. Als residente permanente darfst du arbeiten. Wer als Selbständiger oder Freiberufler arbeiten will, klärt das vor dem Visumantrag mit dem Konsulat.

Remote-Arbeit für einen deutschen Arbeitgeber mit einem Touristenstatus ist rechtlich eine Grauzone und für einen dauerhaften Aufenthalt keine Grundlage. Wer dauerhaft remote arbeiten will, nutzt den Weg über den residente temporal mit Einkommensnachweis und klärt die Steuerfolgen, denn mit dem Wohnsitz in Mexiko wird das Gehalt dort steuerpflichtig.

Mit Partner und Kindern

Ehepartner und minderjährige Kinder können über die sogenannte Familieneinheit mitkommen. Wer das Visum aus eigenem Einkommen bekommt, kann seine Familie nachholen; die Konsulate verlangen dann die Heirats- und Geburtsurkunden mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Spanische. Unverheiratete Paare haben es schwerer: Die Partnerschaft muss nachgewiesen werden, und nicht jedes Konsulat erkennt das an. Im Zweifel beantragt jeder Partner sein eigenes Visum.

Kinder brauchen für die Schule in Mexiko die Aufenthaltskarte und die CURP, dazu Zeugnisse mit Apostille. Plane diese Unterlagen vor dem Umzug ein.

Aus Österreich und der Schweiz

Für Österreicher und Schweizer gilt derselbe Weg. Zuständig sind die mexikanischen Botschaften in Wien und Bern, die ebenfalls nach Einkommen und Ersparnissen fragen. Österreicher werden von ihrer Botschaft in Mexiko-Stadt betreut, Schweizer von der Schweizer Botschaft dort, bei der sie sich als Auslandschweizer anmelden müssen.

Verlängern und wechseln

Die erste Karte als residente temporal gilt ein Jahr, danach kannst du um bis zu drei weitere Jahre verlängern, jeweils vor Ablauf beim INM. Nach vier Jahren wechselst du in den residente permanente. Wer verheiratet ist mit einem Mexikaner oder mit einem permanenten Residenten, kann schneller wechseln.

In Deutschland abmelden

Beim Wegzug meldest du dich beim Bürgeramt ab. Die Abmeldebescheinigung brauchst du für Krankenkasse, Rentenversicherung und Finanzamt. Behältst du eine Wohnung in Deutschland, bleibst du dort womöglich unbeschränkt steuerpflichtig.

Pässe und Personalausweise stellt die Deutsche Botschaft in Mexiko-Stadt aus. Die Termine sind knapp; wer einen Pass braucht, bucht Wochen im Voraus. Honorarkonsulate in Guadalajara und Cancún helfen bei Notfällen und einfachen Beglaubigungen.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  • beim Konsulat die aktuellen Einkommens- und Sparschwellen erfragen
  • Kontoauszüge und Rentenbescheid für zwölf Monate sammeln
  • Visum beim Konsulat beantragen, Termin früh buchen
  • innerhalb von 180 Tagen einreisen, binnen 30 Tagen zum INM
  • mit der Karte CURP, Bankkonto und Steuernummer erledigen
  • in Deutschland abmelden und die Bescheinigung aufheben

Wer diese Schritte einhält, hat in drei bis sechs Monaten einen sicheren Aufenthalt. Wer als Tourist einreist und hofft, es vor Ort zu regeln, fängt meistens von vorn an.

Stand: 29.9.2026

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