Anmeldung und Wohnsitz
Anmeldung und Wohnsitz in Kroatien – als EU-Land unkompliziert ankommen
EU, Schengen und Euro — einfach, mit zwei Haken: Die Frist endet acht Tage vor Ablauf der drei Monate, und für die Anmeldung wird meist ein beim Notar beglaubigter Mietvertrag verlangt. Dazu die OIB, ohne die nichts geht.
Kroatien ist EU- und Schengen-Mitglied und hat den Euro — der Umzug ist damit einer der einfachsten in dieser Reihe. Zwei Dinge solltest du trotzdem kennen: die Frist von drei Monaten und die OIB, ohne die im kroatischen Alltag nichts geht.
Die Kette im Überblick
Zuerst der Nachweis über die Unterkunft. Damit die Meldung des Wohnsitzes bei der Polizeiverwaltung. Damit die OIB beim Finanzamt und die Registrierung des Aufenthalts. Erst danach Bankkonto, Krankenversicherung, Fahrzeug.
Die Dreimonatsfrist
Als Unionsbürger darfst du dich frei aufhalten. Bleibst du länger als drei Monate, musst du deinen Aufenthalt bei der zuständigen Polizeiverwaltung registrieren lassen — spätestens acht Tage vor Ablauf der drei Monate.
Du erklärst dabei, warum du bleibst: Arbeit, Selbständigkeit, Studium, Familiennachzug oder eigene Mittel. Für den letzten Fall — der die meisten Ruheständler betrifft — brauchst du den Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung.
Heraus kommt eine Bescheinigung über die Anmeldung des vorübergehenden Aufenthalts. Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kannst du den Daueraufenthalt beantragen.
Die OIB — die Nummer, an der alles hängt
Die OIB ist die kroatische Steuer- und Identifikationsnummer. Sie steht auf jedem Vertrag, jeder Rechnung und jedem Formular; ohne sie bekommst du kein Konto, keinen Stromvertrag, keine Versicherung und kein Fahrzeug.
Du beantragst sie beim Finanzamt, und du bekommst sie auch als Nicht-Ansässiger — etwa dann, wenn du vor dem Umzug schon eine Immobilie kaufen willst. Beantrage sie so früh wie möglich; sie kostet nichts und beschleunigt alles Weitere.
Der Nachweis der Unterkunft
Für die Meldung brauchst du bei Eigentum den Grundbuchauszug, bei Miete den Mietvertrag. Und hier liegt der kroatische Sonderpunkt: Für die Anmeldung wird in der Regel ein beim Notar beglaubigter Mietvertrag verlangt, oder eine gesonderte Zustimmung des Eigentümers.
Viele Vermietungen laufen ohne beglaubigten Vertrag, weil die Einnahme nicht versteuert wird. Ohne ihn wird die Anmeldung schwierig — und ohne Anmeldung fehlt dir die Grundlage für alles Weitere. Kläre das vor der Unterschrift und lass es in den Vertrag schreiben.
Die Krankenversicherung
Die Aufnahme in das System des HZZO ist ein eigener Schritt. Wer hier arbeitet, wird über den Arbeitgeber angemeldet. Wer eine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bezieht, nutzt den zwischenstaatlichen Weg über seine bisherige Kasse — das S1-Verfahren. Wer weder das eine noch das andere hat, versichert sich freiwillig beim HZZO und zahlt monatliche Beiträge.
Zwischen dem letzten Tag im alten System und dem ersten im kroatischen darf kein Tag liegen. Und beachte: Beim freiwilligen Beitritt gibt es eine Wartezeit, bis der volle Leistungsanspruch greift — kläre das vorher, sonst stehst du in den ersten Monaten schlechter da als gedacht.
Was du mitbringst
Personalausweis oder Reisepass für jede Person. Mietvertrag oder Grundbuchauszug. Einkommens- oder Vermögensnachweis. Krankenversicherungsnachweis. Bei Familien Heirats- und Geburtsurkunden, am besten in der mehrsprachigen internationalen Fassung.
Die Abmeldebescheinigung aus Deutschland gehört dazu. Von jedem Papier eine Kopie.
Die häufigsten Fehler
Die Frist versäumen — sie endet acht Tage vor Ablauf der drei Monate, nicht danach.
Ohne beglaubigten Mietvertrag einziehen.
Die OIB erst beantragen, wenn man sie braucht.
Die Wartezeit beim freiwilligen HZZO-Beitritt übersehen.
Was du am Ende hast
Wohnsitzmeldung, Registrierungsbescheinigung, OIB, Krankenversicherungsnachweis. Damit bist du handlungsfähig. Rechne mit zwei bis vier Wochen — Kroatien ist in der Verwaltung zügiger als die meisten Nachbarn im Süden.