Steuern und Finanzen
Steuern und Finanzen in Kolumbien
Zwischen Deutschland und Kolumbien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen – deine Rente wird in Deutschland besteuert, ohne Grundfreibetrag. Dafür lässt Kolumbien ausländische Renten bis zu einer erstaunlich hohen Grenze steuerfrei. Was du ab dem 184. Tag wissen musst.
Ab dem 184. Tag gehörst du dem kolumbianischen Finanzamt
Kolumbien betrachtet dich als steuerlich ansässig, sobald du dich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 365 Tagen länger als 183 Tage im Land aufhältst. Die Tage müssen nicht am Stück zusammenkommen, und der Zeitraum richtet sich nicht nach dem Kalenderjahr. Wer im September einzieht und bleibt, wird also mitten im Folgejahr steuerlich ansässig.
Was das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt besteuert Kolumbien dein weltweites Einkommen und dein weltweites Vermögen – deine deutsche Rente, deine Mieteinnahmen aus Hamburg, deine Zinsen. Wer weniger als 183 Tage bleibt, zahlt nur auf Einkünfte aus kolumbianischer Quelle.
Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels. Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht bis heute kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das einzige Abkommen zwischen beiden Ländern stammt von 1965 und betrifft ausschließlich Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen. Für dich als Privatperson gilt es nicht.
Für Schweizerinnen und Schweizer sieht es besser aus: Die Schweiz hat mit Kolumbien ein Doppelbesteuerungsabkommen. Österreich hat keines.
Ohne Abkommen entscheidet jedes Land nach seinem eigenen Recht, und die Entlastung läuft nicht über eine Freistellung, sondern über die Anrechnung: Was du in Deutschland gezahlt hast, kannst du in Kolumbien nach Artikel 254 des Estatuto Tributario auf deine dortige Steuer anrechnen lassen. Doppelt zahlen musst du also in der Regel nicht – aber du zahlst mindestens den höheren der beiden Sätze, und du brauchst zwei Erklärungen.
Deine deutsche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig
Die gesetzliche Rente aus Deutschland unterliegt auch nach deinem Wegzug der deutschen Besteuerung. Zuständig ist dann nicht mehr dein altes Finanzamt, sondern das Finanzamt Neubrandenburg, das alle Rentner im Ausland betreut. Es meldet sich meist von selbst, oft mit einiger Verzögerung und dann für mehrere Jahre auf einmal.
Der unangenehme Teil: Als beschränkt Steuerpflichtiger bekommst du den Grundfreibetrag nicht. Besteuert wird der Anteil deiner Rente, der sich nach deinem Rentenbeginn richtet – bei einem Rentenbeginn ab 2023 sind das über 80 Prozent. Wer in Deutschland mit seiner Rente steuerfrei war, kann im Ausland plötzlich zahlen müssen.
Es gibt einen Ausweg, über den viele nicht Bescheid wissen: Auf Antrag kannst du dich nach § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen, wenn nahezu dein gesamtes Einkommen aus Deutschland stammt. Dann bekommst du den Grundfreibetrag doch. Das lohnt die Prüfung durch einen Steuerberater in Deutschland – der Antrag muss für jedes Jahr neu gestellt werden.
Eine Betriebsrente, eine Riester-Rente oder Mieteinnahmen aus Deutschland folgen jeweils eigenen Regeln. Lass dir das einmal sauber durchrechnen, bevor du gehst.
Und die gute Nachricht aus Kolumbien
Kolumbien stellt Renten bis zu 1.000 UVT je Monatszahlung steuerfrei. UVT ist die kolumbianische Rechengröße für alles Steuerliche und liegt 2026 bei 52.374 Pesos. Die monatliche Freigrenze liegt damit bei gut 52 Millionen Pesos – ein Vielfacher dessen, was eine deutsche Rente ausmacht.
Seit der Steuerreform von 2022 gilt diese Befreiung ausdrücklich auch für Renten aus dem Ausland; die Rentenreform von 2024 hat daran nichts geändert. Ältere Ratgeber im Netz behaupten noch das Gegenteil – sie sind überholt. Praktisch heißt das: Deine deutsche Rente kostet dich in Kolumbien voraussichtlich keine Einkommensteuer. Lass dir das trotzdem von einem contador público bestätigen, bevor du deine erste Erklärung abgibst.
Andere Einkünfte – Mieten, Zinsen, Dividenden, Honorare – sind davon nicht erfasst. Sie laufen in den normalen Tarif, der bei null beginnt und in Stufen bis 39 Prozent für sehr hohe Einkommen steigt.
Wann du in Kolumbien eine Erklärung abgeben musst
Erklärungspflichtig bist du als Steueransässiger schon dann, wenn du eine einzige der Grenzen überschreitest. Die wichtigsten: Bruttoeinnahmen im Jahr über 1.400 UVT, Bruttovermögen zum Jahresende über 4.500 UVT, oder Kartenumsätze, Einkäufe oder Kontoeingänge über 1.400 UVT. In Zahlen für 2026 sind 1.400 UVT rund 73,3 Millionen Pesos und 4.500 UVT rund 235,7 Millionen Pesos.
Rechne selbst nach: Wer eine Eigentumswohnung in Deutschland besitzt, liegt beim Vermögen fast sicher darüber. Erklärungspflicht heißt nicht Steuerpflicht – aber die Erklärung musst du abgeben, und dafür brauchst du zuerst eine Steuernummer, den RUT, bei der Finanzbehörde DIAN.
Der Abgabetermin richtet sich nach den letzten Ziffern deiner Steuernummer und liegt für Privatpersonen zwischen August und Oktober. Die Mindeststrafe für eine verspätete Erklärung beträgt 10 UVT, 2026 also gut 520.000 Pesos – auch dann, wenn keine Steuer anfällt.
Die Vermögensteuer
Kolumbien erhebt seit 2023 dauerhaft eine Vermögensteuer. Sie greift ab einem Nettovermögen von 72.000 UVT – 2026 also rund 3,77 Milliarden Pesos, grob 850.000 Euro – und liegt je nach Höhe zwischen 0,5 und 1,5 Prozent. Als Steueransässiger zählt dabei dein weltweites Vermögen, also auch das Haus in Deutschland. Wer in diese Größenordnung kommt, sollte vor dem Umzug mit einem kolumbianischen Steuerberater sprechen; die Bewertungsregeln entscheiden hier über viel Geld.
Die kleine Steuer, die jeden trifft
Auf fast jede Abhebung und Überweisung von einem kolumbianischen Konto liegt der Gravamen a los Movimientos Financieros, im Alltag „cuatro por mil" genannt: vier Promille des bewegten Betrags. Du kannst ein einziges Konto als steuerfrei kennzeichnen lassen, bis zu 350 UVT im Monat. Diesen Antrag stellst du bei deiner Bank, und niemand erinnert dich daran – tu es gleich bei der Kontoeröffnung.
Die Mehrwertsteuer heißt IVA und liegt beim Regelsatz von 19 Prozent. Auf viele Grundnahrungsmittel und auf Mieten von Wohnraum fällt sie nicht an.
Bankkonto und Geldtransfer
Ein kolumbianisches Konto bekommst du erst mit der Cédula de Extranjería, nicht vorher. Die großen Häuser sind Bancolombia, Davivienda und Banco de Bogotá; für den Alltag nutzen fast alle zusätzlich eine der Bezahl-Apps Nequi oder Daviplata, mit denen man auch am Marktstand zahlt.
Geld aus Europa überweist du günstiger über einen Anbieter wie Wise als über deine Hausbank – der Unterschied liegt oft bei mehreren Prozent des Betrags. Achtung bei größeren Summen: Wenn du in Kolumbien eine Immobilie kaufst, muss das Geld über den offiziellen Devisenweg hereinkommen und bei der Banco de la República registriert werden. Ohne dieses Formular bekommst du weder ein Investorenvisum noch dein Geld später sauber wieder heraus.
Behalte dein deutsches Konto. Für die Rentenzahlung, die Lebensbescheinigung und alles, was in Deutschland offen bleibt, ist es einfacher – und deutsche Banken kündigen Konten von Kunden mit Wohnsitz in Kolumbien seltener als in manch anderem Land, aber frag vorher nach.
Wen du brauchst
In Kolumbien führt der Weg über einen contador público vor Ort. Die Erklärung wird elektronisch bei der DIAN eingereicht, das Portal ist auf Spanisch, und die Fristen richten sich nach deiner Steuernummer. Für die deutsche Seite brauchst du zusätzlich jemanden, der sich mit beschränkter Steuerpflicht auskennt. Beides zusammen kostet weniger als ein einziger Fehler in der ersten Erklärung.