Steuern und Finanzen
Steuern in Griechenland: die 7 Prozent für Rentner — und wann sie sich nicht lohnen
Griechenland lockt Rentner mit sieben Prozent Pauschalsteuer. Für viele lohnt sich das — für kleine Renten ist die normale Steuerskala oft günstiger.
Über die griechische Steuer hört man vor allem einen Satz: sieben Prozent für Rentner. Der Satz stimmt, aber er ist nur die halbe Geschichte. Wer ihn ungeprüft übernimmt, zahlt unter Umständen mehr als nötig.
WANN GRIECHENLAND DICH BESTEUERT
Steuerlich ansässig bist du in Griechenland, wenn du mehr als 183 Tage im Jahr dort bist oder dein Lebensmittelpunkt dort liegt. Ab dann erklärst du dein weltweites Einkommen in Griechenland — auch das, was aus Deutschland kommt.
Und ein Punkt, der viele überrascht: In Griechenland gibt jeder Steueransässige eine Steuererklärung ab. Auch wer nichts verdient. Sie läuft über Taxisnet, üblicherweise im Frühsommer für das Vorjahr.
WO DEINE DEUTSCHE RENTE BESTEUERT WIRD
Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen von 1966, und zwar in Artikel XII.
Absatz 1 sagt: Ruhegehälter und Renten dürfen nur im Wohnsitzstaat besteuert werden. Für die deutsche gesetzliche Rente heißt das — Griechenland besteuert, Deutschland nicht.
Absatz 3 macht die Ausnahme: Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik, der Länder oder Gemeinden bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Beamtenpensionen also, dazu die Renten von Bundesbank, Bundesbahn und Bundespost nach Absatz 4.
Der Unterschied ist teuer. Wer eine Beamtenpension bezieht, hat von den sieben Prozent nichts — sein Geld wird weiter in Deutschland besteuert. Wer gesetzliche Rente bezieht, hat alles davon. Wer beides hat, muss trennen. Das ist genau die Stelle, an der ein Steuerberater sein Geld wert ist, und zwar bevor du umziehst.
DIE 7-PROZENT-REGEL — WIE SIE WIRKLICH FUNKTIONIERT
Die Grundlage ist Artikel 5B des griechischen Einkommensteuergesetzes, in Kraft seit Juli 2020. Sieben Prozent pauschal auf sämtliche ausländischen Einkünfte, nicht nur auf die Rente — auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge aus dem Ausland.
Die Bedingungen:
Du darfst in fünf der sechs Jahre vor dem Umzug nicht in Griechenland steuerlich ansässig gewesen sein.
Du ziehst aus einem EU- oder EWR-Staat zu oder aus einem Land, mit dem Griechenland ein Abkommen über Amtshilfe in Steuersachen hat. Deutschland, Österreich und die Schweiz erfüllen das.
Du beziehst eine Rente aus dem Ausland.
Die Regelung gilt fünfzehn Jahre.
DIE FRIST, DIE KEINE ZWEITE CHANCE KENNT
Der Antrag wird einmal im Jahr gestellt, zwischen dem 1. Januar und dem 31. März. Kein laufendes Verfahren, keine Nachreichung. Wer den 31. März verpasst, wartet ein volles Jahr.
Bearbeitet wird zentral in Athen. Zum Antrag gehören unter anderem die Anmeldebescheinigung — die gelbe Karte — und der Nachweis, dass du in Deutschland steuerlich abgemeldet bist. Beides zu beschaffen dauert. Fang im Herbst davor an, nicht im März.
Bezahlt wird die Pauschale in einem Betrag, bis zum letzten Arbeitstag im Juli. Und die Erklärungspflicht bleibt: Du gibst weiterhin jedes Jahr sämtliche Einkünfte an, griechische wie ausländische.
DIE NORMALE STEUERSKALA — SEIT 2026 NEU
Zum 1. Januar 2026 wurden die Sätze gesenkt. Renten werden nach derselben Skala besteuert wie Löhne:
bis 10.000 Euro — 9 Prozent
10.000 bis 20.000 Euro — 20 Prozent
20.000 bis 30.000 Euro — 26 Prozent
30.000 bis 40.000 Euro — 34 Prozent
40.000 bis 60.000 Euro — 39 Prozent
darüber — 44 Prozent
Auf Renten und Löhne kommt zusätzlich eine Steuerermäßigung, die kleine Einkommen praktisch steuerfrei stellt. Sie fällt mit Kindern höher aus. Für junge Leute gibt es Sonderregeln: bis 25 Jahre keine Steuer auf die ersten 20.000 Euro, von 26 bis 30 Jahren nur 9 Prozent zwischen 10.000 und 20.000.
UND JETZT DIE RECHNUNG, DIE KEINER MACHT
Die sieben Prozent gelten ab dem ersten Euro. Die normale Skala nicht — sie beginnt bei 9 Prozent und wird durch die Steuerermäßigung nach unten gedrückt.
Bei einer kleinen bis mittleren Rente kann die normale Besteuerung deshalb günstiger sein als die Pauschale. Bei einer hohen Rente, erst recht mit Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen aus Deutschland, kippt es klar zugunsten der sieben Prozent.
Es gibt hier keine Faustregel, die für alle stimmt. Lass beide Wege einmal durchrechnen, mit deinen echten Zahlen. Ein paar hundert Euro Beratung entscheiden über fünfzehn Jahre.
WAS SONST NOCH ANFÄLLT
Grundsteuer ENFIA: Wer Immobilieneigentum in Griechenland hat, zahlt sie jährlich, berechnet nach Lage, Fläche und amtlichem Wert.
Mehrwertsteuer: 24 Prozent im Normalsatz, 13 Prozent unter anderem auf viele Lebensmittel, Hotels und Personenbeförderung, 6 Prozent auf bestimmte Medikamente, Bücher und Zeitungen.
Mieteinnahmen aus griechischen Immobilien werden gesondert besteuert, gestaffelt ab 15 Prozent.
Körperschaftsteuer: 22 Prozent.
FÜR SELBSTSTÄNDIGE — DER PUNKT, DER WEHTUT
Wer sich in Griechenland selbstständig macht, zahlt nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Sozialbeiträge an die EFKA, die nach festen Klassen erhoben werden — unabhängig davon, ob der Monat gut lief.
Dazu kommt ein Mindesteinkommen, das der Staat unterstellt. Wer weniger erklärt, muss den Unterschied begründen. Das trifft Kleinstselbstständige spürbar und ist der Grund, warum sich manche Nebentätigkeit in Griechenland schlicht nicht rechnet. Rechne das vorher durch, nicht nachher.
BEVOR DU GEHST
Melde dich in Deutschland ordentlich ab und kläre deine deutsche Steuerakte. Besorg dir nach dem Umzug eine griechische Ansässigkeitsbescheinigung — sie ist das Papier, mit dem du gegenüber Deutschland belegst, wo du steuerlich zu Hause bist.
Und geh mit dem Thema zu jemandem vor Ort. Ein griechischer Steuerberater kostet weniger als in Deutschland, kennt die Fristen und redet mit dem Finanzamt in dessen Sprache. Für die meisten ist das die beste Investition des ersten Jahres.
(Stand: August 2026. Steuersätze, Fristen und die Bedingungen der 7-Prozent-Regelung ändern sich. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du eine Entscheidung darauf gründest. Dieser Text ist Orientierung, keine Steuerberatung.)