Anmeldung und Wohnsitz
Anmeldung in Griechenland: AFM, AMKA und die Bescheinigung, die alles öffnet
Als EU-Bürger darfst du drei Monate einfach da sein. Danach beginnt der Papierweg — und er läuft in einer festen Reihenfolge, die dir niemand sagt.
Griechenland macht es dir beim Ankommen leicht und beim Bleiben umständlich. Einreisen kannst du mit dem Personalausweis, drei Monate lang fragt dich niemand etwas. Danach brauchst du Papiere — und zwar in einer bestimmten Reihenfolge. Wer sie durcheinanderbringt, steht vor verschlossenen Türen und weiß nicht, warum.
DIE REIHENFOLGE, AUF DIE ES ANKOMMT
Erst die Steuernummer AFM. Dann die Sozialversicherungsnummer AMKA. Dann die Anmeldebescheinigung bei der Ausländerbehörde. Andersherum funktioniert es nicht: Ohne AFM bekommst du kein Bankkonto, keinen Stromvertrag und keinen ordentlichen Mietvertrag — und ohne Adresse in Griechenland wird es bei der Anmeldung eng.
SCHRITT 1: DIE AFM — DEINE STEUERNUMMER
Die AFM (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου) ist der Schlüssel zu allem. Du bekommst sie beim örtlichen Finanzamt, der Eforia (ΔΟΥ). Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass. Wenn du schon eine Adresse hast, geh zum ΔΟΥ deines Wohnorts; wer noch keine hat, wird auf das Finanzamt für Auslandsansässige in Athen verwiesen (ΔΟΥ Κατοίκων Εξωτερικού, Mesogeion 207).
Wenn du persönlich erscheinst, bekommst du die Nummer in der Regel am selben Tag. Über eine Vollmacht geht es auch aus der Ferne, dauert aber ein bis zwei Wochen — und dann muss jede ausländische Urkunde eine Apostille und eine beglaubigte griechische Übersetzung tragen.
Gleich danach lass dir die Zugangsdaten für Taxisnet geben. Das ist das griechische Gegenstück zu Elster, und über dieselben Zugangsdaten kommst du später ins Behördenportal gov.gr. Fast jeder weitere Vorgang in Griechenland läuft über diese zwei Zugänge.
SCHRITT 2: DIE AMKA — OHNE SIE KEIN ARZT
Die AMKA (Αριθμός Μητρώου Κοινωνικής Ασφάλισης) ist deine Sozialversicherungsnummer. Ohne sie wirst du im staatlichen Gesundheitssystem nicht behandelt, bekommst kein Rezept eingelöst und kannst nicht legal arbeiten.
Beantragt wird sie beim KEP, dem Bürgerbüro. Persönliches Erscheinen ist Pflicht. Mitbringen: Ausweis, den Nachweis der AFM und einen Adressnachweis — meist der Mietvertrag.
SCHRITT 3: DIE ANMELDEBESCHEINIGUNG
Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich anmelden. Zuständig ist nicht das Rathaus, sondern die Ausländerabteilung der Polizei (Τμήμα Αλλοδαπών) am Wohnort. Du bekommst die "Βεβαίωση εγγραφής πολίτη κράτους μέλους της Ευρωπαϊκής Ένωσης" — die Anmeldebescheinigung für EU-Bürger, oft schlicht die gelbe Karte genannt. Sie kostet nichts.
Was du nachweisen musst, hängt davon ab, wovon du lebst:
Arbeitnehmer legen eine Einstellungsbescheinigung des Arbeitgebers vor. Selbstständige weisen ihre Tätigkeit nach.
Rentner und alle, die nicht erwerbstätig sind, müssen zwei Dinge zeigen: eine Krankenversicherung und ausreichende Mittel zum Leben. Das ist der Punkt, an dem es für deutsche Rentner konkret wird — der Rentenbescheid und der Nachweis der Krankenversicherung gehören in die Mappe, bevor du hingehst.
NACH FÜNF JAHREN: DAS DAUERAUFENTHALTSRECHT
Wer fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Griechenland gelebt hat, kann die Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen (Έγγραφο πιστοποίησης μόνιμης διαμονής). Sie hängt dann nicht mehr an Einkommen oder Versicherung. Heb deine Papiere aus den ersten Jahren auf — Mietverträge, Steuerbescheide, Stromrechnungen. Genau damit belegst du die fünf Jahre.
DIE FALLE MIT DEM MIETVERTRAG
In Griechenland zählt ein Mietvertrag erst richtig, wenn der Vermieter ihn elektronisch beim Finanzamt anmeldet — die Δήλωση Πληροφοριακών Στοιχείων Μίσθωσης über gov.gr. Danach musst du sie in deinem eigenen Zugang annehmen.
Wird der Vertrag nicht angemeldet, hast du zwar eine Wohnung, aber keinen Adressnachweis, den eine Behörde akzeptiert. Und ohne Adressnachweis stockt es bei AMKA, Anmeldung, Bank und Stromvertrag. Frag also vor der Unterschrift, ob der Vermieter den Vertrag anmeldet — und lass dir die Anmeldung zeigen. Wer das für Kleinlichkeit hält, hat es noch nicht erlebt.
DIE WOHNSITZBESCHEINIGUNG — UND WARUM SIE IM ERSTEN JAHR NICHT GEHT
Für manche Vorgänge verlangen Ämter die Βεβαίωση μόνιμης κατοικίας, die Bescheinigung des ständigen Wohnsitzes von der Gemeinde. Die gibt es über gov.gr, aber als Nachweis verlangt die Gemeinde in der Regel deine letzte Einkommensteuererklärung (Formular Ε1) oder den Steuerbescheid.
Im ersten Jahr hast du beides noch nicht. Das ist kein Fehler von dir und kein Zeichen, dass etwas schiefläuft — es ist einfach die Reihenfolge des Systems. In dieser Zeit tragen der angemeldete Mietvertrag und Versorgerrechnungen die Beweislast.
WAS DIR DEN TAG RETTET
Nimm alles mit, was du hast, nicht nur das, was auf der Liste steht. Zwei Kopien von jedem Papier. Und geh mit jemandem hin, der Griechisch spricht — nicht weil die Beamten unfreundlich wären, sondern weil ein einziges missverstandenes Wort einen zweiten Termin kostet.
Rechne mit mehreren Anläufen. Was in Deutschland ein Formular ist, sind hier drei Ämter. Dafür ist der Ton meist freundlicher, und wer geduldig bleibt, kommt durch. Nach ein paar Wochen hast du AFM, AMKA und die gelbe Bescheinigung — und ab da bist du kein Besucher mehr.
(Stand: August 2026. Verfahren und zuständige Stellen ändern sich in Griechenland häufiger als anderswo. Prüfe vor dem Termin die aktuelle Auskunft deiner Gemeinde oder der Ausländerabteilung.)