Arbeit und Beruf
Arbeiten in Frankreich: Verträge, Selbständigkeit, Anerkennung
Arbeiten ohne Genehmigung, aber nicht ohne Sprache: Welche Vertragsarten es gibt, wie die micro-entreprise funktioniert, was Handwerker nachweisen müssen und warum das Formular U1 vor dem Wegzug wichtig ist.
Als EU-Bürger darfst du in Frankreich ohne Genehmigung arbeiten und dich selbständig machen. Die Hürde liegt nicht im Recht, sondern in der Sprache und in der Anerkennung dessen, was du gelernt hast.
Arbeiten als Angestellter
Du brauchst keine Arbeitserlaubnis, sondern einen Vertrag und eine Sozialversicherungsnummer. Üblich sind zwei Vertragsarten: der unbefristete CDI, der als Normalfall gilt und schwer zu kündigen ist, und der befristete CDD für begrenzte Aufgaben. Die Probezeit ist kürzer als in Deutschland, dafür ist der Kündigungsschutz danach stark.
Die gesetzliche Arbeitszeit liegt bei fünfunddreißig Stunden; darüber hinaus gearbeitete Zeit wird bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen, die RTT-Tage. Fünf Wochen bezahlter Urlaub sind gesetzlich, dazu kommen Feiertage. Der Mindestlohn heißt SMIC und wird jährlich angepasst.
Auf der Gehaltsabrechnung stehen zwei Bruttobeträge, weil die Arbeitgeberbeiträge ausgewiesen werden. Vergleiche deshalb nur Nettobeträge, wenn du ein französisches Angebot gegen ein deutsches hältst.
Wo Arbeitskräfte gesucht werden
Der Mangel ist in denselben Bereichen wie überall in Europa: Pflege und Gesundheit, Handwerk aller Art, Bau, Gastronomie, Landwirtschaft, IT und Ingenieurwesen. Für Deutschsprachige gibt es zusätzlich einen eigenen Markt — Kundendienst, Vertrieb und Buchhaltung für deutschsprachige Kunden, vor allem im Elsass, in Lothringen, in Paris und im Grenzraum zur Schweiz. Wer Deutsch als Muttersprache mitbringt und ordentliches Französisch dazu, ist dort gesucht.
Die Arbeitsvermittlung heißt France Travail; die Anmeldung dort ist auch ohne Leistungsanspruch sinnvoll, weil daran Weiterbildungen und Sprachkurse hängen.
Anerkennung von Abschlüssen
Für reglementierte Berufe — Gesundheitsberufe, Rechtsberufe, Lehrer, Architekten, Teile des Handwerks — brauchst du eine Anerkennung; für alle anderen genügt ein Nachweis, den ein Arbeitgeber selbst würdigt. Die zuständige Stelle für die Bewertung ausländischer Abschlüsse ist ENIC-NARIC Frankreich; sie stellt eine Vergleichbarkeitsbescheinigung aus, die in Bewerbungen erwartet wird.
Für Handwerksberufe gilt eine Besonderheit: Frankreich verlangt für viele Tätigkeiten eine Qualifikation oder mehrjährige Berufserfahrung, die nachgewiesen werden muss. Die deutsche Gesellenprüfung oder der Meisterbrief werden anerkannt, aber das Verfahren läuft über die Handwerkskammer und braucht Zeit.
Selbständig: die micro-entreprise
Der einfachste Einstieg. Die Anmeldung läuft online über das zentrale Unternehmensportal, dauert wenige Tage und kostet nichts. Du bekommst eine SIRET-Nummer, rechnest ohne Umsatzsteuer ab, solange du unter den Umsatzgrenzen bleibst, und zahlst Sozialbeiträge als festen Anteil vom Umsatz, monatlich oder vierteljährlich.
Der Haken: Betriebsausgaben lassen sich nicht abziehen. Wer Material einkauft, Werkstattmiete zahlt oder viel unterwegs ist, fährt mit einer richtigen Gesellschaft besser — der SASU oder der EURL, die beide eine Buchhaltung verlangen und einen Steuerberater sinnvoll machen.
Für handwerkliche und einige andere Tätigkeiten musst du zusätzlich die berufliche Qualifikation nachweisen und eine Berufshaftpflicht abschließen, im Bau die zehnjährige Gewährleistung. Ohne diese Police darfst du nicht arbeiten, und Kunden fragen danach.
Grenzgänger
Wer in Frankreich wohnt und in Deutschland, Luxemburg oder der Schweiz arbeitet, fällt unter eigene Regeln: Die Sozialversicherung richtet sich meist nach dem Arbeitsort, die Steuer nach Abkommen und teils nach einer besonderen Grenzgängerregelung. Die Schweizer Grenzregion um Genf und Basel ist für Deutschsprachige besonders interessant, weil dort Schweizer Löhne auf französische Lebenshaltungskosten treffen. Die Regeln haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert, gerade bei Homeoffice-Tagen — lass die eigene Konstellation prüfen, bevor du unterschreibst.
Arbeitslosigkeit und Absicherung
Wer in Frankreich gearbeitet hat, erwirbt Ansprüche auf Arbeitslosengeld, das sich nach dem letzten Gehalt bemisst. Zeiten aus anderen EU-Staaten werden angerechnet, wenn du dir vor dem Wegzug das Formular U1 ausstellen lässt — das kostet zehn Minuten und ist später kaum nachzuholen.
Was den Unterschied macht
Bewerbungen sind knapper als in Deutschland: Lebenslauf auf einer Seite, Anschreiben kurz. Netzwerke zählen viel, gerade außerhalb der Städte. Und die Sprache entscheidet fast alles — mit gutem Französisch stehen dir dieselben Türen offen wie jedem anderen, ohne bleibt der Markt auf deutschsprachige Nischen begrenzt.
Steuern und Beiträge für Selbständige
In der micro-entreprise wird ein fester Anteil des Umsatzes als Sozialbeitrag abgeführt, je nach Tätigkeit unterschiedlich hoch; auf Wunsch wird die Einkommensteuer gleich mit abgeführt. Im ersten Jahr gibt es für Gründer eine Ermäßigung. Wichtig ist die Umsatzgrenze: Wird sie überschritten, wechselst du in die reguläre Besteuerung und musst Umsatzsteuer ausweisen — plane das, bevor es passiert, sonst stehst du mitten im Jahr mit falschen Rechnungen da.
Alle Betriebe zahlen zusätzlich eine kommunale Abgabe, die CFE, die im ersten Jahr entfällt und danach je nach Gemeinde einige hundert Euro beträgt.
Homeoffice für einen Arbeitgeber in der Heimat
Wer in Frankreich wohnt und für ein deutsches Unternehmen arbeitet, verlagert damit den Ort der Arbeit — mit Folgen für Sozialversicherung und Steuer, und für den Arbeitgeber mit der Pflicht, sich in Frankreich zu registrieren. Viele Unternehmen lehnen das ab, weil es Aufwand bedeutet. Kläre es vor dem Umzug schriftlich; eine mündliche Zusage des Vorgesetzten hilft später niemandem.
Gründen im Handwerk und im Handel
Für viele handwerkliche Tätigkeiten — Bau, Elektro, Sanitär, Kfz, Friseur, Kosmetik, Bäckerei — verlangt Frankreich einen Qualifikationsnachweis oder drei Jahre Berufserfahrung. Der deutsche Gesellenbrief wird anerkannt, das Verfahren läuft über die Handwerkskammer und dauert mehrere Wochen. Dazu kommt für Bauleistungen die zehnjährige Gewährleistungsversicherung, ohne die du nicht arbeiten darfst.
Im Handel und in der Gastronomie kommen eigene Auflagen hinzu: Hygieneschulung, Schanklizenz, Anmeldung beim Rathaus. Wer ein Ladenlokal übernimmt, kauft in Frankreich häufig den fonds de commerce mit — den Geschäftswert samt Mietrecht. Das ist ein eigener Vertragstyp mit eigenen Fallstricken und gehört vor die Unterschrift zum Notar.
Was am Anfang wirklich hilft
Die Handelskammern und Handwerkskammern bieten kostenlose Gründungsberatung an, oft mit Terminen in der Kreisstadt. Für Zugezogene ist das der schnellste Weg, die eigene Idee gegen die französischen Formvorschriften zu halten — und zwar bevor die erste Rechnung geschrieben ist.