Anmeldung und Wohnsitz
Anmeldung und Wohnsitz in Frankreich: Was du wirklich brauchst
Frankreich hat kein Einwohnermeldeamt: Du meldest dich nirgends an, sondern beweist deinen Wohnsitz über den Adressnachweis. Was das für die ersten Wochen bedeutet, welche Papiere du aus der Heimat mitbringst und wo die Überseegebiete anderen Regeln folgen.
In Frankreich gibt es kein Einwohnermeldeamt. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt, sucht in den ersten Wochen eine Behörde, bei der er sich anmeldet — und findet sie nicht. Es gibt sie nicht. Niemand trägt dich in ein Register ein, niemand stellt dir eine Meldebescheinigung aus. Dein Wohnsitz entsteht dadurch, dass du hier wohnst, und bewiesen wird er über Papiere, die du selbst sammelst.
Als EU-Bürger brauchst du keine Aufenthaltserlaubnis
Deutsche und Österreicher ziehen nach Frankreich wie von Bayern nach Hessen. Du brauchst keinen Aufenthaltstitel, keine Genehmigung und keine Mindesteinkünfte. Es genügt der Personalausweis oder Reisepass. Auch Schweizer sind über das Freizügigkeitsabkommen gleichgestellt und brauchen keine Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit.
Es gibt die freiwillige carte de séjour für EU-Bürger. Sie ist kein Muss, aber sie ist ein amtliches Papier mit deiner Adresse darauf, und genau daran fehlt es dir sonst. Beantragt wird sie bei der Präfektur deines Départements, meist online über das Portal der Ausländerbehörde. Rechne mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit.
Nicht-EU-Angehörige — etwa ein Partner mit anderer Staatsangehörigkeit — brauchen dagegen ein Visum und danach einen Aufenthaltstitel. Der Weg als Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist erleichtert, aber er läuft über die Präfektur und dauert.
Der justificatif de domicile ist dein wichtigstes Papier
Statt der Meldebescheinigung regiert in Frankreich der Adressnachweis. Für Bankkonto, Handyvertrag, Kindergarten, Führerscheinumschreibung, Steuernummer und praktisch jeden Behördengang wirst du danach gefragt. Anerkannt sind vor allem: eine Strom- oder Gasrechnung auf deinen Namen, eine Wasserrechnung, der Mietvertrag zusammen mit einer Quittung, die Grundsteuerbescheinigung oder eine Versicherungsbestätigung für die Wohnung.
Daraus folgt die richtige Reihenfolge in den ersten Wochen: zuerst die Wohnung, dann sofort den Stromvertrag bei einem Anbieter auf deinen Namen, denn diese Rechnung öffnet danach alle weiteren Türen. Wer damit wartet, steht bei der Bank ohne Nachweis.
Steuerlicher Wohnsitz — hier entscheidet sich mehr als bei der Adresse
Melderechtlich passiert nichts, steuerlich sehr wohl. Nach französischem Recht wirst du steuerlich ansässig, wenn dein Zuhause oder dein Hauptaufenthalt in Frankreich liegt, wenn du hier deiner Berufstätigkeit nachgehst oder wenn hier der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt. Eines dieser Merkmale genügt. Die oft zitierten 183 Tage sind nur eines von mehreren Kriterien, nicht die einzige Schwelle.
Praktisch heißt das: Du meldest dich nirgends an, bist aber ab dem Umzug erklärungspflichtig. Die erste Steuererklärung im Folgejahr wird auf Papier eingereicht, danach online. Aus ihr entsteht dein numéro fiscal, die Steuernummer, ohne die du dein Nutzerkonto bei der Finanzverwaltung nicht anlegen kannst.
Was du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz noch erledigst
Die Abmeldung in Deutschland ist Pflicht, wenn du deine dortige Wohnung aufgibst — frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug beim bisherigen Einwohnermeldeamt. Die Abmeldebescheinigung bekommst du dort, und du brauchst sie später öfter, als du denkst. Denk außerdem an die Krankenkasse, den Rundfunkbeitrag, die Rentenversicherung und den Wahlantrag, falls du weiter an Bundestagswahlen teilnehmen willst.
Österreicher melden sich bei der Meldebehörde ab, Schweizer bei der Wohngemeinde. In allen drei Fällen gilt: Sammle beglaubigte Kopien von Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, am besten als internationale Urkunde. In Frankreich wirst du danach gefragt, und aus der Ferne dauert jede Nachforderung Wochen.
Bei der Gemeinde vorbeigehen lohnt sich trotzdem
Auch wenn die mairie dich nicht registriert: Sie ist die Stelle, an der du dich einträgst für die Müllabfuhr, die Schule deiner Kinder, den Wasseranschluss und die Wahlliste. Als EU-Bürger darfst du in Frankreich an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen, wenn du dich in die liste électorale complémentaire einträgst. In kleinen Gemeinden ist der Bürgermeister außerdem der Mensch, über den vieles läuft, was anderswo eine Behörde wäre.
Die Überseegebiete: nicht alle sind gleich
Fünf Gebiete sind volles Frankreich und Teil der EU: Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion und Mayotte. Dort gilt französisches Recht, der Euro und die Freizügigkeit — du ziehst dorthin ohne Visum und ohne Genehmigung, genau wie nach Lyon.
Anders ist es bei den Gebietskörperschaften: Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Saint-Pierre-et-Miquelon sowie Saint-Barthélemy und Saint-Martin gehören nicht zum EU-Gebiet. Dort gelten eigene Zuzugs- und Arbeitsregeln, eigene Steuern und teils eigene Währungen. Wer dorthin will, prüft die Bedingungen einzeln — die EU-Freizügigkeit hilft dort nicht.
Und ein Wort zu Mayotte, weil es sonst untergeht: Es ist das ärmste Département Frankreichs. Wasserversorgung, Wohnraum und Sicherheitslage sind seit Jahren angespannt, die Verwaltung arbeitet am Anschlag. Rechtlich kannst du dorthin ziehen. Als Auswanderungsziel für einen ruhigen Neuanfang taugt es derzeit nicht, und das sagen wir lieber deutlich, als es zu verschweigen.
Die ersten vier Wochen in der richtigen Reihenfolge
Wohnung sichern, Stromvertrag auf den eigenen Namen abschließen, mit der ersten Rechnung zur Bank, Konto eröffnen, Handyvertrag mit französischer Nummer nehmen — in dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt der nächste Nachweis ist. Danach die Krankenversicherung beantragen, die Kinder in der Gemeinde für die Schule anmelden und, wenn Hausrat und Fahrzeug angekommen sind, die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen. Die ist in Frankreich für Mieter Pflicht, und der Vermieter fragt danach.
Den Führerschein musst du als EU-Bürger nicht umschreiben. Nötig wird es erst, wenn er abläuft, verloren geht oder wenn Punkte anfallen. Schweizer Führerscheine sind dagegen innerhalb eines Jahres umzuschreiben.
Alles läuft auf Französisch
Behörden korrespondieren nicht auf Englisch, und in ländlichen Gegenden ist auch der Schalter einsprachig. Rechne damit, dass du für Präfektur, Finanzamt und Krankenkasse entweder ausreichend Französisch brauchst oder jemanden, der mitgeht. Vieles läuft inzwischen über Portale im Netz, was hilft — Formulare kann man in Ruhe übersetzen, ein Gespräch am Schalter nicht.
Ein zweiter Punkt, der überrascht: Frankreich verlangt für viele Vorgänge Urkunden, die nicht älter als drei Monate sind. Das gilt für Geburts- und Heiratsurkunden bei Eheschließung, Erbfällen und manchen Anträgen. Bring deshalb nicht nur beglaubigte Kopien mit, sondern wisse auch, wie du in Deutschland kurzfristig eine frische Urkunde bekommst.
Zweitwohnsitz statt Umzug
Viele beginnen mit einem Fuß in Frankreich und einem in der Heimat. Das geht ohne weiteres, verlangt aber Klarheit darüber, wo dein steuerlicher Wohnsitz liegt — die beiden Fragen hängen nicht zusammen. Wer die deutsche Wohnung behält und mehr als die Hälfte des Jahres in Frankreich lebt, kann in beiden Staaten als ansässig gelten; das Abkommen entscheidet dann in fester Reihenfolge nach ständiger Wohnstätte, Lebensmittelpunkt, gewöhnlichem Aufenthalt und Staatsangehörigkeit. Für Zweitwohnungen verlangen viele französische Gemeinden inzwischen deutlich erhöhte Abgaben, in Küsten- und Bergorten besonders.