Steuern und Finanzen
Steuern und Finanzen in Argentinien: Nach zwölf Monaten gehört dein Welteinkommen Buenos Aires
Zwölf Monate mit befristeter Aufenthaltserlaubnis genügen, und Argentinien besteuert dein weltweites Einkommen — dazu jährlich dein weltweites Vermögen, auch das Haus in Deutschland. Deutschland und die Schweiz haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien, Österreich seit 2009 keines mehr. Und über den automatischen Datenaustausch liegt dein europäisches Konto in Buenos Aires ohnehin auf dem Tisch.
Es gibt einen Satz im argentinischen Steuerrecht, den fast niemand kennt, bevor er ihn am eigenen Leib erlebt: Zwölf Monate mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis machen dich steuerlich ansässig. Nicht die Daueraufenthaltserlaubnis, nicht der Kauf einer Wohnung, nicht die Einbürgerung. Zwölf Monate.
Und ab diesem Tag interessiert sich Argentinien für dein gesamtes Einkommen und dein gesamtes Vermögen — auch für das Reihenhaus in Bochum, das du vermietet hast, und für das Depot bei deiner Sparkasse.
WANN DU STEUERLICH ANSÄSSIG WIRST
Geregelt ist das in Artikel 116 des Einkommensteuergesetzes (Ley de Impuesto a las Ganancias). Zwei Fälle lösen die Ansässigkeit aus: die Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis — oder zwölf durchgehende Monate mit befristeten Aufenthaltserlaubnissen.
Die Wirkung tritt am ersten Tag des Folgemonats ein.
Hier liegt die bittere Ironie der argentinischen Regelung: Dieselbe befristete Aufenthaltserlaubnis, die dir aufenthaltsrechtlich noch keinen "arraigo" verschafft, macht dich steuerlich längst zum Argentinier. Aufenthaltsrecht und Steuerrecht laufen nicht parallel — und das Steuerrecht ist schneller.
WELTEINKOMMEN, NICHT NUR ARGENTINISCHES
Als steuerlich Ansässiger versteuerst du in Argentinien deine gesamten Einkünfte, gleich woher sie stammen. Das nennt sich "renta mundial" und steht in Artikel 1 desselben Gesetzes.
Deine deutsche Rente gehört dazu. Mieteinnahmen aus Europa gehören dazu. Zinsen und Dividenden gehören dazu.
Was du im Ausland an vergleichbaren Steuern gezahlt hast, kannst du anrechnen lassen — allerdings nur bis zu dem Betrag, um den sich deine argentinische Steuer durch die ausländischen Einkünfte erhöht. Anrechnung ist keine Erstattung.
DAS DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN — HIER TRENNEN SICH DACH
Und jetzt kommt der Punkt, an dem Deutsche, Österreicher und Schweizer nicht mehr in einem Boot sitzen.
Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien. Es stammt vom 13. Juli 1978, wurde 1996 durch ein Protokoll geändert und gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Es ist alt, aber es gilt.
Österreich hat keines. Das Abkommen von 1979 wurde von argentinischer Seite gekündigt und ist zum 1. Jänner 2009 außer Kraft getreten. Verhandlungen über ein neues Abkommen wurden 2019 abgeschlossen — in Kraft ist es bis heute nicht. Für Österreicher gibt es also keine Regel, die festlegt, welches Land welche Einkunft besteuern darf. Bleibt nur die einseitige Anrechnung, und die deckt selten alles ab.
Die Schweiz hat wieder eines. Argentinien hatte das Abkommen von 1997 im Januar 2012 gekündigt; das neue Abkommen vom 20. März 2014 trat am 27. November 2015 in Kraft und ist seit dem 1. Januar 2016 anwendbar.
Wenn du Österreicher bist, ist das der wichtigste Absatz dieses Kapitels. Lass die Frage vor dem Umzug von einem Steuerberater rechnen, nicht danach.
DIE VERMÖGENSTEUER, DIE ES IN DEUTSCHLAND NICHT GIBT
Argentinien erhebt eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen: "Impuesto sobre los Bienes Personales", Gesetz 23.966.
Wer steuerlich ansässig ist, erklärt sein weltweites Vermögen — Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Beteiligungen, gleich in welchem Land sie liegen. Die Pflicht greift, sobald der Gesamtwert zum 31. Dezember über dem Freibetrag liegt. Für den Zeitraum 2025 lag dieser Freibetrag bei 384.728.044,57 Pesos. Für die selbstbewohnte Wohnung gibt es eine eigene Befreiung.
Wer nicht ansässig ist, zahlt nur auf Vermögen in Argentinien, dafür über einen "responsable sustituto" — die Person oder Firma, die das Vermögen vor Ort verwaltet — und mit einem Satz von 5 Prozent, ohne Freibetrag und ohne Wohnungsbefreiung.
Diese Steuer trifft besonders Menschen, die in Europa ein Haus behalten haben. In Deutschland zahlst du darauf keine Vermögensteuer, in Argentinien schon.
WIE UND WANN ERKLÄRT WIRD
Zuständig ist die ARCA, die frühere AFIP. Du brauchst eine CUIT und meldest dich dort an.
Die Erklärungen für Einkommen- und Vermögensteuer eines Jahres sind im Juni des Folgejahres fällig, gestaffelt nach der letzten Ziffer deiner CUIT. Für das Steuerjahr 2025 also Juni 2026.
Rechne fest mit einem "contador público" — einem argentinischen Steuerberater. Das Verfahren ist eigen, die Formulare sind es auch, und die Beträge ändern sich häufiger als in Europa.
NIEMAND SIEHT DAS SCHON, ODER?
Doch. Argentinien nimmt am automatischen Informationsaustausch teil.
Zwischen der Schweiz und Argentinien werden seit dem 1. Januar 2018 Kontodaten erhoben und seit 2019 jährlich automatisch übermittelt — in beide Richtungen. Für Deutschland und Österreich gilt derselbe Standard.
Das heißt konkret: Dein Konto in Frankfurt, Wien oder Zürich taucht in Buenos Aires auf, wenn du dort steuerlich ansässig bist. Nicht durch eine Anfrage, sondern automatisch.
WENN DU SELBSTÄNDIG ARBEITEST
Für kleine selbständige Einkünfte gibt es den "Monotributo" — eine Pauschale, die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialabgaben zusammenfasst und nach Umsatzstufen gestaffelt ist. Er ist einfach und günstig.
Eine Warnung dazu: Der Monotributo befreit dich von Einkommen- und Umsatzsteuer, nicht aber von der Vermögensteuer. Liegt dein weltweites Vermögen über dem Freibetrag, zahlst du sie trotzdem.
WIE MAN WIEDER HERAUSKOMMT
Die argentinische Steuerpflicht endet nicht dadurch, dass du das Land verlässt. Nötig sind eine förmliche Abmeldung bei der ARCA und zwölf Monate außerhalb Argentiniens. Und selbst dann bleibt die Ansässigkeit bestehen, wenn dein Lebensmittelpunkt — Familie, wirtschaftliche Interessen — weiter dort liegt.
Auch das ist eine Zahl, die man vorher kennen sollte: rein zwölf Monate, hinaus zwölf Monate.
WAS DAS FÜR DICH HEISST
Argentinien ist steuerlich kein Land zum Nebenherlaufenlassen. Die Kombination aus Welteinkommensprinzip, Vermögensteuer auf ausländisches Vermögen und automatischem Datenaustausch bedeutet: Was du in Europa besitzt, muss auf den argentinischen Tisch.
Drei Dinge vor dem Umzug klären. Erstens, ob für deinen Pass ein Abkommen gilt — bei Österreichern gilt keines. Zweitens, was dein europäisches Vermögen unter der argentinischen Vermögensteuer kostet. Drittens, wann genau deine zwölf Monate voll sind.
Die Frist läuft ab dem Tag, an dem deine erste Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Nicht ab dem Tag, an dem du es merkst.